KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfahrensregeln für die deutsche Beteiligung an Nothilfen des Euro-Rettungsfonds EFSF vorläufig für nicht anwendbar erklärt. Die Entscheidungsrechte des Bundestags dürfen nicht von einem Sondergremium aus lediglich neun Parlamentariern wahrgenommen werden, entschied der Zweite Senat im Eilverfahren in einem am Freitag bekanntgegebenen Beschluss. Die Bundesregierung müsste nun für weitere Hilfsmaßnahmen die Zustimmung des gesamten Bundestags einholen (Az. 2 BvE 8/11).
Nach dem im Oktober verabschiedeten Stabilisierungsmechanismusgesetz sollen dringende oder geheime Entscheidungen über Maßnahmen des Rettungsfonds EFSF von einem speziellen Gremium getroffen werden, das nur aus neun Mitgliedern des Bundestags besteht.
Zwei SPD-Abgeordnete hatten in Karlsruhe gegen die Regelung geklagt. Sie sehen durch die Verlagerung der Entscheidung auf ein Sondergremium ihre Abgeordnetenrechte verletzt./jon/DP/wiz
Nach dem im Oktober verabschiedeten Stabilisierungsmechanismusgesetz sollen dringende oder geheime Entscheidungen über Maßnahmen des Rettungsfonds EFSF von einem speziellen Gremium getroffen werden, das nur aus neun Mitgliedern des Bundestags besteht.
Zwei SPD-Abgeordnete hatten in Karlsruhe gegen die Regelung geklagt. Sie sehen durch die Verlagerung der Entscheidung auf ein Sondergremium ihre Abgeordnetenrechte verletzt./jon/DP/wiz