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DGAP-Adhoc: VK Mühlen AG: Kapitalmaßnahmen (deutsch)

Veröffentlicht am 12.12.2011, 17:54
Aktualisiert 12.12.2011, 17:56
VK Mühlen AG: Kapitalmaßnahmen

VK Mühlen AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

12.12.2011 17:54

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-hoc-Meldung

gemäß § 15 Abs. (1) WpHG

Kapitalmaßnahmen

Der Aufsichtsrat der VK Mühlen AG hat am 12. Dezember 2011 dem Beschluss

des Vorstands vom 11. Dezember 2011, das Grundkapital der VK Mühlen AG

unter teilweiser Ausnutzung des in § 4 Abs. (2) der Satzung verankerten

genehmigten Kapitals um bis zu EUR 9.909.406,00 auf bis zu EUR

54.501.798,00 durch Ausgabe von bis zu 381.131 Stück neuen auf den Inhaber

lautenden Stückaktien (Stammaktien) mit einem rechnerischen Anteil am

Grundkapital von jeweils EUR 26,00 (nachfolgend 'neue Aktien') gegen

Bareinlagen zu erhöhen, zugestimmt. Die neuen Aktien mit

Dividendenberechtigung ab dem 1. Oktober 2011 sollen den Aktionären der

Gesellschaft im Rahmen eines Bezugsangebots in einem Bezugsverhältnis von

9 zu 2 angeboten werden. Der Bezugspreis beträgt EUR 36,50 je Aktie. Die

Bezugsfrist wird am Freitag, 30. Dezember 2011, beginnen und drei Wochen

betragen. Darüber hinaus haben bestehende Aktionäre die Möglichkeit, im

Wege des Mehrbezugs weitere Aktien zu erwerben, die nicht im Rahmen des

Bezugsangebots bezogen wurden. Ein organisierter Bezugsrechtshandel findet

nicht statt. Die neuen Aktien sollen zum Handel im regulierten Markt an der

Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie an der Hanseatischen

Wertpapierbörse Hamburg und der Börse München zugelassen werden.

Ferner hat der Aufsichtsrat der VK Mühlen AG am 12. Dezember 2011

beschlossen, der Hauptversammlung am 15. März 2012 gemeinsam mit dem

Vorstand vorzuschlagen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der

VK Mühlen AG bis zum 14. März 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch

Ausgabe neuer Stamm- und / oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar-

und / oder Sacheinlagen einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu

insgesamt EUR 20.000.000,00 zu erhöhen, wobei den Aktionären ein

Bezugsrecht einzuräumen ist ('Genehmigtes Kapital 2012'); das Bezugsrecht

der Aktionäre kann jedoch zum Ausgleich von Spitzenbeträgen ausgeschlossen

werden.

Die Erlöse aus der Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals gemäß §

4 Abs. (2) der Satzung wie auch etwaige Erlöse aus späteren Ausnutzungen

des Genehmigten Kapitals 2012 sollen zur Finanzierung der Geldbußen aus den

Kartellverfahren in Deutschland, in Frankreich und in den Niederlanden

verwendet werden.

Hamburg, 12. Dezember 2011

VK Mühlen AG

Der Vorstand

12.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: VK Mühlen AG

Haulander Hauptdeich 2

21107 Hamburg

Deutschland

Telefon: 040-75109-51

Fax: 040-75109-723

E-Mail: info@kampffmeyer.de

Internet: www.vkmuehlen.de

ISIN: DE0007629008

WKN: 762900

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg,

München



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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