VK Mühlen AG: Kapitalmaßnahmen
VK Mühlen AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
12.12.2011 17:54
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Meldung
gemäß § 15 Abs. (1) WpHG
Kapitalmaßnahmen
Der Aufsichtsrat der VK Mühlen AG hat am 12. Dezember 2011 dem Beschluss
des Vorstands vom 11. Dezember 2011, das Grundkapital der VK Mühlen AG
unter teilweiser Ausnutzung des in § 4 Abs. (2) der Satzung verankerten
genehmigten Kapitals um bis zu EUR 9.909.406,00 auf bis zu EUR
54.501.798,00 durch Ausgabe von bis zu 381.131 Stück neuen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien (Stammaktien) mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von jeweils EUR 26,00 (nachfolgend 'neue Aktien') gegen
Bareinlagen zu erhöhen, zugestimmt. Die neuen Aktien mit
Dividendenberechtigung ab dem 1. Oktober 2011 sollen den Aktionären der
Gesellschaft im Rahmen eines Bezugsangebots in einem Bezugsverhältnis von
9 zu 2 angeboten werden. Der Bezugspreis beträgt EUR 36,50 je Aktie. Die
Bezugsfrist wird am Freitag, 30. Dezember 2011, beginnen und drei Wochen
betragen. Darüber hinaus haben bestehende Aktionäre die Möglichkeit, im
Wege des Mehrbezugs weitere Aktien zu erwerben, die nicht im Rahmen des
Bezugsangebots bezogen wurden. Ein organisierter Bezugsrechtshandel findet
nicht statt. Die neuen Aktien sollen zum Handel im regulierten Markt an der
Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie an der Hanseatischen
Wertpapierbörse Hamburg und der Börse München zugelassen werden.
Ferner hat der Aufsichtsrat der VK Mühlen AG am 12. Dezember 2011
beschlossen, der Hauptversammlung am 15. März 2012 gemeinsam mit dem
Vorstand vorzuschlagen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der
VK Mühlen AG bis zum 14. März 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer Stamm- und / oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar-
und / oder Sacheinlagen einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu
insgesamt EUR 20.000.000,00 zu erhöhen, wobei den Aktionären ein
Bezugsrecht einzuräumen ist ('Genehmigtes Kapital 2012'); das Bezugsrecht
der Aktionäre kann jedoch zum Ausgleich von Spitzenbeträgen ausgeschlossen
werden.
Die Erlöse aus der Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals gemäß §
4 Abs. (2) der Satzung wie auch etwaige Erlöse aus späteren Ausnutzungen
des Genehmigten Kapitals 2012 sollen zur Finanzierung der Geldbußen aus den
Kartellverfahren in Deutschland, in Frankreich und in den Niederlanden
verwendet werden.
Hamburg, 12. Dezember 2011
VK Mühlen AG
Der Vorstand
12.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: VK Mühlen AG
Haulander Hauptdeich 2
21107 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040-75109-51
Fax: 040-75109-723
E-Mail: info@kampffmeyer.de
Internet: www.vkmuehlen.de
ISIN: DE0007629008
WKN: 762900
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg,
München
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Kapitalmaßnahmen
Der Aufsichtsrat der VK Mühlen AG hat am 12. Dezember 2011 dem Beschluss
des Vorstands vom 11. Dezember 2011, das Grundkapital der VK Mühlen AG
unter teilweiser Ausnutzung des in § 4 Abs. (2) der Satzung verankerten
genehmigten Kapitals um bis zu EUR 9.909.406,00 auf bis zu EUR
54.501.798,00 durch Ausgabe von bis zu 381.131 Stück neuen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien (Stammaktien) mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von jeweils EUR 26,00 (nachfolgend 'neue Aktien') gegen
Bareinlagen zu erhöhen, zugestimmt. Die neuen Aktien mit
Dividendenberechtigung ab dem 1. Oktober 2011 sollen den Aktionären der
Gesellschaft im Rahmen eines Bezugsangebots in einem Bezugsverhältnis von
9 zu 2 angeboten werden. Der Bezugspreis beträgt EUR 36,50 je Aktie. Die
Bezugsfrist wird am Freitag, 30. Dezember 2011, beginnen und drei Wochen
betragen. Darüber hinaus haben bestehende Aktionäre die Möglichkeit, im
Wege des Mehrbezugs weitere Aktien zu erwerben, die nicht im Rahmen des
Bezugsangebots bezogen wurden. Ein organisierter Bezugsrechtshandel findet
nicht statt. Die neuen Aktien sollen zum Handel im regulierten Markt an der
Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie an der Hanseatischen
Wertpapierbörse Hamburg und der Börse München zugelassen werden.
Ferner hat der Aufsichtsrat der VK Mühlen AG am 12. Dezember 2011
beschlossen, der Hauptversammlung am 15. März 2012 gemeinsam mit dem
Vorstand vorzuschlagen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der
VK Mühlen AG bis zum 14. März 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer Stamm- und / oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar-
und / oder Sacheinlagen einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu
insgesamt EUR 20.000.000,00 zu erhöhen, wobei den Aktionären ein
Bezugsrecht einzuräumen ist ('Genehmigtes Kapital 2012'); das Bezugsrecht
der Aktionäre kann jedoch zum Ausgleich von Spitzenbeträgen ausgeschlossen
werden.
Die Erlöse aus der Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals gemäß §
4 Abs. (2) der Satzung wie auch etwaige Erlöse aus späteren Ausnutzungen
des Genehmigten Kapitals 2012 sollen zur Finanzierung der Geldbußen aus den
Kartellverfahren in Deutschland, in Frankreich und in den Niederlanden
verwendet werden.
Hamburg, 12. Dezember 2011
VK Mühlen AG
Der Vorstand
12.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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21107 Hamburg
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Fax: 040-75109-723
E-Mail: info@kampffmeyer.de
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