BONN/HAMBURG (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat die geplante Beteiligung der Hamburger Sparkasse (Haspa) an der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg untersagt. Eine solche Beteiligung werde im Kreis Herzogtum Lauenburg dazu führen, dass auf den regionalen Märkten für Kredite für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Girokonten für Privatkunden eine marktbeherrschende Stellung entstünde beziehungsweise verstärkt würde, teilte das Kartellamt am Mittwoch in Bonn mit.
Die Haspa sei im Kreis Herzogtum Lauenburg nach der Kreissparkasse zweitstärkster Anbieter. Durch die Beteiligung der Haspa entfiele der Anreiz für Wettbewerb um Kreditkunden zwischen den beiden Instituten und die Marktstellung der Kreissparkasse würde sich verstärken, hieß es. Die Haspa Finanzholding ist Eigentümer der Hamburger Sparkasse und bereits an vier weiteren freien Sparkassen in Norddeutschland beteiligt. Die Haspa beabsichtigte, 25,1 Prozent des Stammkapitals der Kreissparkasse zu erwerben.
Die beiden betroffenen Institute bedauerten die Entscheidung und kündigten an, sie würden die Gründe des Kartellamtes sorgfältig prüfen und anschließend über Rechtsmittel entscheiden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.
'Beide Häuser sind der Überzeugung, dass zukünftig ein dauerhaft funktionierender Wettbewerb auf dem norddeutschen Bankenmarkt nur durch engere Kooperationen innerhalb der Sparkassenorganisation erhalten werden kann', heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Haspa und der Kreissparkasse. Die Haspa sei weiterhin bereit, durch strategische Minderheitsbeteiligungen zur Sicherung regional verankerter eigenständiger Sparkassen in Schleswig-Holstein beizutragen./wae/egi/DP/kja
Die Haspa sei im Kreis Herzogtum Lauenburg nach der Kreissparkasse zweitstärkster Anbieter. Durch die Beteiligung der Haspa entfiele der Anreiz für Wettbewerb um Kreditkunden zwischen den beiden Instituten und die Marktstellung der Kreissparkasse würde sich verstärken, hieß es. Die Haspa Finanzholding ist Eigentümer der Hamburger Sparkasse und bereits an vier weiteren freien Sparkassen in Norddeutschland beteiligt. Die Haspa beabsichtigte, 25,1 Prozent des Stammkapitals der Kreissparkasse zu erwerben.
Die beiden betroffenen Institute bedauerten die Entscheidung und kündigten an, sie würden die Gründe des Kartellamtes sorgfältig prüfen und anschließend über Rechtsmittel entscheiden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.
'Beide Häuser sind der Überzeugung, dass zukünftig ein dauerhaft funktionierender Wettbewerb auf dem norddeutschen Bankenmarkt nur durch engere Kooperationen innerhalb der Sparkassenorganisation erhalten werden kann', heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Haspa und der Kreissparkasse. Die Haspa sei weiterhin bereit, durch strategische Minderheitsbeteiligungen zur Sicherung regional verankerter eigenständiger Sparkassen in Schleswig-Holstein beizutragen./wae/egi/DP/kja