BERLIN (dpa-AFX) - USB-Sticks und Speicherkarten könnten wegen erhöhter Pauschalen für Urheberabgaben ab Juli deutlich teurer werden. Die Preise könnten um bis zu 30 Prozent in die Höhe schnellen, teilte der Branchenverband Bitkom am Freitag mit. Grund dafür sei eine Ende 2011 aufgekündigte Vereinbarung zwischen dem Bitkom und der Zentralstelle für private Überspielungsrechte ZPÜ. Die neuen Forderungen der Verwertungsgesellschaften bis zu 1,95 Euro pro Medium stünden als 'Mondtarife' in 'keinem Verhältnis zum Verkaufspreis', kritisiert der Bitkom als Vertreter der Hersteller.
Konkret forderten die Verwertungsgesellschaften für USB-Sticks und Speicherkarten bis vier Gigabyte eine Abgabe von 91 Cent, erklärte der Bitkom. Auf leistungsfähigeren Geräten sollen Abgaben zwischen 1,56 bis 1,95 Euro gezahlt werden. Eine Stellungnahme der ZPÜ war zunächst nicht zu bekommen. Ein USB-Stick mit 8 Gigabyte Speicher, der im Handel als Markenartikel derzeit für rund fünf Euro erhältlich ist, würde sich damit um 1,50 Euro verteuern, rechnete der Branchenverband vor.
'Ein fairer Interessenausgleich zwischen Verbrauchern, Rechteinhabern und Wirtschaft sieht anders aus', sagte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer der Bitkom. Der Industrie-Verband wolle deshalb vor einer Schiedsstelle gegen die Forderung der Verwertungsgesellschaften vorgehen./gri/DP/wiz
Konkret forderten die Verwertungsgesellschaften für USB-Sticks und Speicherkarten bis vier Gigabyte eine Abgabe von 91 Cent, erklärte der Bitkom. Auf leistungsfähigeren Geräten sollen Abgaben zwischen 1,56 bis 1,95 Euro gezahlt werden. Eine Stellungnahme der ZPÜ war zunächst nicht zu bekommen. Ein USB-Stick mit 8 Gigabyte Speicher, der im Handel als Markenartikel derzeit für rund fünf Euro erhältlich ist, würde sich damit um 1,50 Euro verteuern, rechnete der Branchenverband vor.
'Ein fairer Interessenausgleich zwischen Verbrauchern, Rechteinhabern und Wirtschaft sieht anders aus', sagte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer der Bitkom. Der Industrie-Verband wolle deshalb vor einer Schiedsstelle gegen die Forderung der Verwertungsgesellschaften vorgehen./gri/DP/wiz