WIESBADEN (dpa-AFX) - Der Sachverständigenrats zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung hat langfristige Lösungen zur Lösung der Schuldenkrise in der Eurozone gefordert. 'Die europäische Währungsunion befindet sich in einer systemischen Krise, die den Fortbestand der gemeinsamen Währung und die ökonomische Stabilität Deutschlands gleichermaßen gefährdet', heißt es in einem am Freitag in Wiesbaden veröffentlichten Sondergutachten der sogenannten Wirtschaftsweisen. 'Die Entscheidungen des jüngsten EU-Gipfels könnten die Eurozone zwar kurzfristig stabilisieren.' Die Krise bleibe jedoch weiterhin ungelöst und es drohten weitere 'Zuspitzungen'. Die Ökonomen sehen einen Teufelskreis aus Bankenkrise, Staatsschuldenkrise und makroökonomischer Krise.
Zur Lösung der Staatsschuldenkrise fordert der Sachverständigenrat die Umsetzung des bereits von ihm im Herbst 2011 vorgestellten Schuldentilgungspaktes, den man jetzt weiterentwickelt habe. Die Euro-Staaten sollen laut dem Pakt gegenseitig für einen Teil ihrer Verbindlichkeiten gemeinsam einstehen und sich zugleich verpflichten, die Schulden auf 60 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung abzubauen. Dazu sollen nationale Schulden, die die 60-Prozent-Marke übersteigen, in einen gemeinsamen Tilgungsfonds ausgelagert werden. Für den Tilgungsfonds würden alle Euro-Mitglieder gemeinsam haften. Die Bundesregierung hatte diesen Vorschlag bisher aus rechtlichen Gründen immer wieder abgelehnt. Der Sachverständigenrat schreibt jetzt: 'Er kann so konstruiert werden, dass europa- und verfassungsrechtliche Maßstäbe eingehalten werden.' Der Rat will dazu in Kürze ein entsprechendes Rechtsgutachten veröffentlichen.
Die Experten warnen zudem vor einer übereilten Einführung einer sogenannten Bankenunion für die Eurozone. Es seien zuvor noch eine Vielzahl von Fragen zu klären. 'Ein langfristiges System, bei dem Haftung und Kontrolle zusammenfallen, erfordert nicht zuletzt die Aufgabe nationaler Souveränitätsrechte', heißt es in dem Gutachten. Da dieses einige Zeit in Anspruch nehmen werde, sei es umso wichtiger, die erforderlichen Änderungen der Regulierung jetzt auf den Weg zu bringen. 'Bisher versäumte aufsichtsrechtliche Regelungen für die grenzüberschreitende Restrukturierung von Banken sollten zügig umgesetzt werden.'
Die spanischen Banken sollten die bereits beantragten Mittel aus dem Rettungsschirm nur bei Einhaltung klarer Kriterien zur Rekapitalisierung und Restrukturierung erhalten. Bedingungen für eine direkte Rekapitalisierung aus dem künftigen Rettungsschirm ESM seien auf absehbare Zeit nicht gegeben. 'Es muss gewährleistet sein, dass Haftung und Kontrolle zusammenfallen.' Spanien wurde für die Rettung seiner Banken 100 Milliarden Euro aus dem Rettungsschirm zugesagt./jsl
Zur Lösung der Staatsschuldenkrise fordert der Sachverständigenrat die Umsetzung des bereits von ihm im Herbst 2011 vorgestellten Schuldentilgungspaktes, den man jetzt weiterentwickelt habe. Die Euro-Staaten sollen laut dem Pakt gegenseitig für einen Teil ihrer Verbindlichkeiten gemeinsam einstehen und sich zugleich verpflichten, die Schulden auf 60 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung abzubauen. Dazu sollen nationale Schulden, die die 60-Prozent-Marke übersteigen, in einen gemeinsamen Tilgungsfonds ausgelagert werden. Für den Tilgungsfonds würden alle Euro-Mitglieder gemeinsam haften. Die Bundesregierung hatte diesen Vorschlag bisher aus rechtlichen Gründen immer wieder abgelehnt. Der Sachverständigenrat schreibt jetzt: 'Er kann so konstruiert werden, dass europa- und verfassungsrechtliche Maßstäbe eingehalten werden.' Der Rat will dazu in Kürze ein entsprechendes Rechtsgutachten veröffentlichen.
Die Experten warnen zudem vor einer übereilten Einführung einer sogenannten Bankenunion für die Eurozone. Es seien zuvor noch eine Vielzahl von Fragen zu klären. 'Ein langfristiges System, bei dem Haftung und Kontrolle zusammenfallen, erfordert nicht zuletzt die Aufgabe nationaler Souveränitätsrechte', heißt es in dem Gutachten. Da dieses einige Zeit in Anspruch nehmen werde, sei es umso wichtiger, die erforderlichen Änderungen der Regulierung jetzt auf den Weg zu bringen. 'Bisher versäumte aufsichtsrechtliche Regelungen für die grenzüberschreitende Restrukturierung von Banken sollten zügig umgesetzt werden.'
Die spanischen Banken sollten die bereits beantragten Mittel aus dem Rettungsschirm nur bei Einhaltung klarer Kriterien zur Rekapitalisierung und Restrukturierung erhalten. Bedingungen für eine direkte Rekapitalisierung aus dem künftigen Rettungsschirm ESM seien auf absehbare Zeit nicht gegeben. 'Es muss gewährleistet sein, dass Haftung und Kontrolle zusammenfallen.' Spanien wurde für die Rettung seiner Banken 100 Milliarden Euro aus dem Rettungsschirm zugesagt./jsl