⛔ Raten ade ⛔ Mit unserem kostenlosen Aktien-Screener findest du blitzschnell Chancen!Gratis testen

EZB fordert zentrale Vetorechte bei Einführung von Cyberdevisen

Veröffentlicht am 23.02.2021, 14:17
© Reuters.

Frankfurt, 23. Feb (Reuters) - Die Europäische Zentralbank (EZB) fordert in der Euro-Zone bei Entscheidungen über die Einführung von Kryptowährungen wie der geplanten Facebook-Cyberdevise "Diem" zentrale Einspruchsrechte. Die Bewertung der Risiken für die Geldpolitik oder für den Zahlungsverkehr durch solche Digitalwährungen solle allein der EZB obliegen, hieß es in einem Rechtsgutachten der Währungshüter vom 19. Februar, das auf der Internetseite der Notenbank einsehbar ist. Dabei solle die Rolle der EZB nicht auf den Erlass nicht-bindender Meinungen begrenzt werden. Vorschläge zur Regulierung von Cyberdevisen sollten entsprechend abgeändert werden.

Die EU-Kommission hatte im Herbst angekündigt, mit neuen Gesetzesvorlagen die Regulierung von Kryptowährungen in der Europäischen Union voranzutreiben. Dazu sollen Sicherheitsnetze für Investoren sowie klare Regeln und Kapitalanforderungen für die Betreiber gehören. Für die Herausgeber von sogenannten "stablecoins", zu denen auch die Facebook-Währung zählt, plane die Kommission noch schärfere Kapitalanforderungen.

In ihren Gutachten zu solchen Regulierungsvorschlägen fordern die Euro-Wächter nun, dass Betreiber von stablecoins beispielsweise strenge Liquiditätsvorgaben erfüllen müssen, damit sie auch größere Abflüsse von Kundengeldern verkraften können. Risiken für die Finanzstabilität sollen auf diese Weise eingedämmt werden. Von den Firmen sollten zudem regelmäßige Stresstests zur Überprüfung der Liquiditätslage verlangt werden. Aufseher müssten hierbei auch die Macht besitzen, nötigenfalls Liquiditätsanforderungen zu verschärfen.

Die EZB arbeitet schon seit geraumer Zeit an der Entwicklung einer eigenen digitalen Währung. Damit will sie großen Technologieunternehmen bei der Digitalisierung der Finanzwelt Paroli bieten. Notenbank-Präsidentin Christine Lagarde hatte unlängst die Erwartung geäußert, dass es bis zur Einführung eines digitalen Euro noch etwa vier Jahre dauern könnte. Allerdings hat bislang der EZB-Rat noch kein grünes Licht gegeben. Im Frühsommer soll ihm laut Notenbank-Direktor Fabio Panetta eine vorläufige Analyse präsentiert werden. Dann wird eine Grundsatzentscheidung erwartet.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.