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OTS: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / PROKON Insolvenz - ...

Veröffentlicht am 15.05.2014, 12:06

PROKON Insolvenz - Was jetzt zu tun ist vor der Gläubigerversammlung

Lahr (ots) - Das PROKON-Insolvenzverfahren wurde am 1. Mai 2014

eröffnet. Für Genussschein-Inhaber hat dies zur Folge, dass sie nun

nicht "nur" Anleger, sondern auch Gläubiger eines Insolvenzverfahrens

sind. Da sich noch nicht jeder PROKON-Anleger mit der Teilnahme an

einem Insolvenzverfahren auseinandersetzen musste, stellt sich für

etliche Anleger die Frage, was auf sie zukommen wird und um was sie

sich konkret kümmern müssen. Ein besonders wichtiger Aspekt eines

Insolvenzverfahrens sind Fristen und Termine. Auch die PROKON-Anleger

müssen bestimmte Fristen beachten. Ihre Forderungen müssen bis zum

15. September 2014 angemeldet sein.

Doch warum müssen Anleger sich hierum kümmern und welche Anleger

betrifft die Forderungsanmeldung? Die Gläubiger eines insolventen

Unternehmens müssen ihre Forderungen anmelden, damit die Forderungen

im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können. Unangemeldete

Forderungen bleiben außen vor. Im Fall PROKON müssen die Anleger

wissen, dass auch solche Forderungen anzumelden sind, die eigentlich

noch gar nicht fällig sind. Das Gesetz bestimmt, dass sämtliche

Forderungen im Insolvenzverfahren fällig werden - auch

PROKON-Genussscheine, die erst später zur Rückzahlung anstehen würden

oder nicht gekündigt wurden.

Zu den weiteren Terminen, die PROKON-Anleger sich vormerken

sollten, gehört die am 22. Juli 2014 stattfindende

Gläubigerversammlung. Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen

verschiedene Beschlüsse gefasst werden, die sich auf den weiteren

Verlauf des Insolvenzverfahrens auswirken. Des Weiteren wird der

Insolvenzverwalter berichten, was im PROKON-Insolvenzverfahren

bislang unternommen wurde.

Anleger sollten daher auf jeden Fall das weitere Verfahren

aufmerksam verfolgen. Möchten Anleger hierbei unterstützt werden,

sollten sie sich an auf das Insolvenz- und Kapitalmarktrecht

spezialisierte Fachanwälte wenden. Die Anwälte der PROKON

Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für

Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team

die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die

PROKON-Genussrechte; Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig.

Weitere Informationen: http://www.prokon-schutzgemeinschaft.de/

OTS: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Pressekontakt:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

prokon@dr-stoll-kollegen.de

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