KARLSRUHE (dpa-AFX) - Dürfen sich Reiseveranstalter die endgültigen Flugzeiten bei Pauschalreisen offen halten? Das prüft seit Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen Europas größten Reiseveranstalter Tui geklagt.
Die Verbraucherschützer wenden sich gegen eine Klausel, in der sich das Unternehmen die endgültige Festlegung der Flugzeiten vorbehält. Außerdem prüft das Gericht eine Regelung, wonach Informationen der Reisebüros unverbindlich sind. Beide Klauseln benachteiligten Kunden unangemessen und seien daher unwirksam, argumentierte der Anwalt der Verbraucherschützer in der mündlichen BGH-Verhandlung am Vormittag. Der BGH will sein Urteil am Nachmittag verkünden./din/DP/zb
Die Verbraucherschützer wenden sich gegen eine Klausel, in der sich das Unternehmen die endgültige Festlegung der Flugzeiten vorbehält. Außerdem prüft das Gericht eine Regelung, wonach Informationen der Reisebüros unverbindlich sind. Beide Klauseln benachteiligten Kunden unangemessen und seien daher unwirksam, argumentierte der Anwalt der Verbraucherschützer in der mündlichen BGH-Verhandlung am Vormittag. Der BGH will sein Urteil am Nachmittag verkünden./din/DP/zb