WIESBADEN (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat ein Bürgerbegehren gegen die Teilprivatisierung der städtischen Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) für zulässig erklärt. Die Richter untersagten am Donnerstag der Stadt, den geplanten Kaufvertrag mit der privaten Rhön-Klinikum AG vor Ablauf des Bürgerbegehrens am 5. April zu unterzeichnen. Solange hat das 'Bündnis für eine kommunale HSK' Zeit, die 6200 laut Gemeindeordnung notwendigen Unterschriften Wahlberechtigter zu sammeln. Damit könnte das Kaufangebot des Rhön-Konzerns hinfällig werden, das nach Angaben der Stadt auf den 31. März befristet ist. Eine Beschwerde gegen den Spruch (Az: 7 L 144/12.WI) beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist zulässig.
Als letztes Gremium der Landeshauptstadt hatte vergangene Woche die Stadtverordnetenversammlung zugestimmt, 49 Prozent der HSK an die private Rhön Klinikum AG zu verkaufen. Der Kaufpreis für das mit 100 Millionen Euro Schulden belastete Krankenhaus liegt nach Medienberichten bei über 300 Millionen Euro. Es ist einer größten Krankenhausverkäufe der vergangenen Jahre in Deutschland. Von Rhön und von der Stadt gab es zunächst keine Reaktion./fko/DP/stk
Als letztes Gremium der Landeshauptstadt hatte vergangene Woche die Stadtverordnetenversammlung zugestimmt, 49 Prozent der HSK an die private Rhön Klinikum AG zu verkaufen. Der Kaufpreis für das mit 100 Millionen Euro Schulden belastete Krankenhaus liegt nach Medienberichten bei über 300 Millionen Euro. Es ist einer größten Krankenhausverkäufe der vergangenen Jahre in Deutschland. Von Rhön und von der Stadt gab es zunächst keine Reaktion./fko/DP/stk