KÖLN (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um die 'Tagesschau'-App haben die klagenden Zeitungsverlage einen überraschend klaren Sieg errungen. Das Landgericht Köln verbot der ARD am Donnerstag exemplarisch, die 'Tagesschau'-App vom 15. Juni 2011 weiter für Smartphones anzubieten. Es folgte damit der Argumentation der Verlage: 'Die Kammer bewertet die 'Tagesschau'-App als presseähnlich.' Die ARD prüft, ob sie dagegen Berufung einlegt. Nächste Instanz wäre das Oberlandesgericht.
Das Urteil bezieht sich nur auf die App dieses einen Junitages im Jahr 2011, wie das Gericht am Donnerstag in seinem Urteil klarstellte. Denn ein Zivilgericht könne immer nur im Einzelfall entscheiden und keine allgemeinen medienpolitischen Aussagen treffen, erläuterte der Vorsitzende Richter Dieter Kehl.
Es wird erwartet, dass nun neue Verhandlungen zwischen den Sendern und den Verlagen aufgenommen werden. Die deutlichen Worte des Gerichts verstärken nach Eindruck von Prozessbeobachtern den Druck auf die Öffentlich-Rechtlichen, sich dabei zu bewegen. Das Gericht hatte immer wieder betont, dass eine endgültige Regelung nur über Verhandlungen zustande kommen könne.
Die 'Tagesschau'-App mit mehr als vier Millionen Nutzern bringt Inhalte des Internet-Angebots 'tagesschau.de' auf Smartphones und Tablet-Computer. Die App sei 'als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften' geeignet, 'mit einer Informationsdichte, die an diejenige herkömmlicher Presseerzeugnisse heranreicht', urteilte das Gericht. Daran änderten auch die Verknüpfungen mit Hörfunk- oder Fernsehbeiträgen nichts. Zugleich seien die Angebote der App 'nicht hinreichend sendungsbezogen'. Ein generelles Verbot der App lehnte das Gericht ab.
Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, zeigte sich erfreut über das Urteil. 'Eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet' dürfe es nicht geben. Der Geschäftsführer der WAZ-Mediengruppe, Christian Nienhaus, forderte: 'Die ARD muss sich endlich an das geltende Recht halten und ihre rechtswidrigen presseähnlichen 'Tagesschau'-App-Angebote so umgestalten, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Solange dies nicht geschieht, muss die ARD die 'Tagesschau'-App abschalten!'
Die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel vertrat die Auffassung, das Urteil habe keine grundsätzliche Klärung in der Frage der Presseähnlichkeit gebracht. 'Ich sehe mich in meiner Einschätzung bestätigt, dass diese Auseinandersetzung im Grunde nur medienpolitisch und nicht juristisch zu lösen ist', kommentierte sie. 'Wir sind daher weiterhin gesprächsbereit und setzen auf einen baldigen Austausch mit der Verlegerseite.'
Der Medienbeauftragte der Bundesregierung, Staatsminister Bernd Neumann (CDU), begrüßte das Urteil. Es stärke die Forderung, 'dass sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wieder vermehrt auf ihre Kernaufgaben konzentrieren müssen'. Nun müsse man in Verhandlungen zu einem fairen Kompromiss kommen. Der nordrhein-westfälische Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann (SPD) meinte, auch nach dem Urteil gebe es weder Gewinner noch Verlierer. Am Dialog führe kein Weg vorbei.
Der Rundfunkstaatsvertrag schreibt vor, dass die durch Gebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD und ZDF zwar im Internet präsent sein dürfen, 'presseähnliche' Angebote sind aber nicht erlaubt, und die Online-Inhalte müssen sich auf die Radio- oder Fernsehsendungen beziehen./cd/DP/sf
Das Urteil bezieht sich nur auf die App dieses einen Junitages im Jahr 2011, wie das Gericht am Donnerstag in seinem Urteil klarstellte. Denn ein Zivilgericht könne immer nur im Einzelfall entscheiden und keine allgemeinen medienpolitischen Aussagen treffen, erläuterte der Vorsitzende Richter Dieter Kehl.
Es wird erwartet, dass nun neue Verhandlungen zwischen den Sendern und den Verlagen aufgenommen werden. Die deutlichen Worte des Gerichts verstärken nach Eindruck von Prozessbeobachtern den Druck auf die Öffentlich-Rechtlichen, sich dabei zu bewegen. Das Gericht hatte immer wieder betont, dass eine endgültige Regelung nur über Verhandlungen zustande kommen könne.
Die 'Tagesschau'-App mit mehr als vier Millionen Nutzern bringt Inhalte des Internet-Angebots 'tagesschau.de' auf Smartphones und Tablet-Computer. Die App sei 'als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften' geeignet, 'mit einer Informationsdichte, die an diejenige herkömmlicher Presseerzeugnisse heranreicht', urteilte das Gericht. Daran änderten auch die Verknüpfungen mit Hörfunk- oder Fernsehbeiträgen nichts. Zugleich seien die Angebote der App 'nicht hinreichend sendungsbezogen'. Ein generelles Verbot der App lehnte das Gericht ab.
Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, zeigte sich erfreut über das Urteil. 'Eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet' dürfe es nicht geben. Der Geschäftsführer der WAZ-Mediengruppe, Christian Nienhaus, forderte: 'Die ARD muss sich endlich an das geltende Recht halten und ihre rechtswidrigen presseähnlichen 'Tagesschau'-App-Angebote so umgestalten, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Solange dies nicht geschieht, muss die ARD die 'Tagesschau'-App abschalten!'
Die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel vertrat die Auffassung, das Urteil habe keine grundsätzliche Klärung in der Frage der Presseähnlichkeit gebracht. 'Ich sehe mich in meiner Einschätzung bestätigt, dass diese Auseinandersetzung im Grunde nur medienpolitisch und nicht juristisch zu lösen ist', kommentierte sie. 'Wir sind daher weiterhin gesprächsbereit und setzen auf einen baldigen Austausch mit der Verlegerseite.'
Der Medienbeauftragte der Bundesregierung, Staatsminister Bernd Neumann (CDU), begrüßte das Urteil. Es stärke die Forderung, 'dass sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wieder vermehrt auf ihre Kernaufgaben konzentrieren müssen'. Nun müsse man in Verhandlungen zu einem fairen Kompromiss kommen. Der nordrhein-westfälische Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann (SPD) meinte, auch nach dem Urteil gebe es weder Gewinner noch Verlierer. Am Dialog führe kein Weg vorbei.
Der Rundfunkstaatsvertrag schreibt vor, dass die durch Gebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD und ZDF zwar im Internet präsent sein dürfen, 'presseähnliche' Angebote sind aber nicht erlaubt, und die Online-Inhalte müssen sich auf die Radio- oder Fernsehsendungen beziehen./cd/DP/sf