DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Aufatmen für die Verbraucher: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine zusätzliche Preisrunde bei Strom und Gas vorerst unterbunden. Das Gericht wies am Mittwoch die Forderung der Betreiber von Strom- und Gasnetzen nach höheren Profiten zurück. Die von der Bundesnetzagentur in den regulierten Märkten festgelegten Renditen seien rechtmäßig und angemessen. Die Beschlüsse (Az: VI-3 Kart 33/08(V) u.a.) sind noch nicht rechtskräftig. Die Netzbetreiber werden die Entscheidungen voraussichtlich mit Beschwerden vor dem Bundesgerichtshof anfechten.
Elf Strom- und Gasnetzbetreiber wollten vor dem Gericht höhere Gebühren für die Nutzung ihrer Leitungen durchboxen - gleich für mehrere Jahre rückwirkend. Sie hielten die Renditen, die ihnen beim staatlich festgelegten Netzentgelt zugestanden werden, für zu gering. Das waren bislang 9,3 Prozent auf das eingesetzte Eigenkapital für Neuanlagen und 7,6 Prozent für Altanlagen.
Die Unternehmen forderten aber zwischen 11 und mehr als 13 Prozent. Derart deutlich erhöhte Profite hätten letztlich die Strom- und Gaspreise in die Höhe getrieben, zumal sie rückwirkend bis zum Jahr 2009 fällig geworden wären.
Doch der dritte Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts unter Vorsitz von Richter Wiegand Laubenstein stellte sich hinter die Rechenkünste der Bundesnetzagentur. Deren Bewertungsmethode und ihre Anwendung seien nicht zu beanstanden.
Inzwischen hat die Bundesnetzagentur die Renditen sogar gesenkt: Künftig dürfen nur noch 9,1 Prozent für Neuanlagen und 7,1 Prozent für Altanlagen veranschlagt werden. Dagegen haben bereits zahlreiche Netzbetreiber neue Verfahren vor dem Oberlandesgericht angestrengt.
Die Netzkosten werden in Deutschland von den Netzbetreibern an die Gas- und Stromversorger und von diesen an den Endverbraucher weitergegeben. Sie machen nach Angaben der Bundesnetzagentur gut ein Fünftel des Gas- und Strompreises für Haushaltskunden aus./fc/DP/jha
Elf Strom- und Gasnetzbetreiber wollten vor dem Gericht höhere Gebühren für die Nutzung ihrer Leitungen durchboxen - gleich für mehrere Jahre rückwirkend. Sie hielten die Renditen, die ihnen beim staatlich festgelegten Netzentgelt zugestanden werden, für zu gering. Das waren bislang 9,3 Prozent auf das eingesetzte Eigenkapital für Neuanlagen und 7,6 Prozent für Altanlagen.
Die Unternehmen forderten aber zwischen 11 und mehr als 13 Prozent. Derart deutlich erhöhte Profite hätten letztlich die Strom- und Gaspreise in die Höhe getrieben, zumal sie rückwirkend bis zum Jahr 2009 fällig geworden wären.
Doch der dritte Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts unter Vorsitz von Richter Wiegand Laubenstein stellte sich hinter die Rechenkünste der Bundesnetzagentur. Deren Bewertungsmethode und ihre Anwendung seien nicht zu beanstanden.
Inzwischen hat die Bundesnetzagentur die Renditen sogar gesenkt: Künftig dürfen nur noch 9,1 Prozent für Neuanlagen und 7,1 Prozent für Altanlagen veranschlagt werden. Dagegen haben bereits zahlreiche Netzbetreiber neue Verfahren vor dem Oberlandesgericht angestrengt.
Die Netzkosten werden in Deutschland von den Netzbetreibern an die Gas- und Stromversorger und von diesen an den Endverbraucher weitergegeben. Sie machen nach Angaben der Bundesnetzagentur gut ein Fünftel des Gas- und Strompreises für Haushaltskunden aus./fc/DP/jha