🤑 Günstiger wird‘s nicht. Jetzt schnell 60 % RABATT am Black Friday sichern, bevor es zu spät ist ...JETZT ZUGREIFEN

ots.CorporateNews: HELABA Landesbank Hessen-Thüringen / Die Träger der Landesbank ...

Veröffentlicht am 01.11.2011, 16:54
Aktualisiert 01.11.2011, 16:56
Die Träger der Landesbank Hessen-Thüringen haben sich auf eine

Anpassung der stillen Einlagen des Landes verständigt und der BaFin

einen paraphierten Vertrag vorgelegt

Frankfurt am Main (ots) - Die Träger der Landesbank

Hessen-Thüringen (Helaba) - das Land Hessen, der Freistaat Thüringen

sowie der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT) -

haben sich am vergangenen Wochenende auf vertragliche Bedingungen zur

Sicherung der Eigenkapitalbasis der Helaba verständigt. Ein

entsprechender Vertrag wurde gestern paraphiert und der BaFin

zugeleitet. 'Wie im April erklärt, halten wir Wort und passen damit

die bestehenden stillen Einlagen des Landes Hessen den künftigen

aufsichtsrechtlichen Erfordernissen an', erklärte der Hessische

Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. Sein Thüringer Amtskollege Dr.

Wolfgang Voß stellte klar, dass unter den gefundenen Vereinbarungen

die Interessen des Freistaates Thüringen voll gewahrt würden: 'Die

besonderen Mitwirkungs- und Vetorechte der Länder, die aus dem

Gewährträgervertrag bestehen, bleiben erhalten, dies gilt auch für

die Anteilsebene.' Der Geschäftsführende Präsident des Sparkassen-

und Giroverbandes, Gerhard Grandke, sagte: 'Mit der nun gefundenen

Lösung wird das Kernkapital der Helaba gestärkt. Das können wir nur

begrüßen.'

Um den künftigen Anforderungen des Bankenaufsichtsrechts gerecht

zu werden, haben sich die Träger der Helaba darauf geeinigt,

insbesondere die Teilnahme am Gewinn, Verlust und an einem

Liquidationserlös an die künftigen Vorgaben von Basel III anzupassen.

Anstelle einer Festverzinsung erhält das Land Hessen für seine

Einlage als Vergütung künftig einen Anteil am Jahresüberschuss der

Bank in Höhe einer Beteiligungsquote. Soweit dieser nicht

ausgeschüttet wird - worüber die Trägerversammlung auch für die

Stammkapitaleigner jährlich neu zu entscheiden hat - fließt der

Landesanteil in eine Rücklage.

Entsprechend den Anforderungen wurden die angepassten

Beteiligungsverträge in paraphierter Form zum 31. Oktober an die

BaFin übermittelt. 'Die gefundene Vereinbarung stärkt die Bank und

schafft damit die Voraussetzungen, dass die Helaba auch mit Blick auf

die weitere Landesbankenkonsolidierung eine zentrale und maßgebliche

Rolle spielen kann', sind sich die Träger sicher.

Hessens Finanzminister Schäfer zeigte sich äußerst zufrieden mit

den getroffenen Vereinbarungen: 'Dass wir mit der Anpassung unserer

stillen Einlage eine harte Kernkapitalquote (Cor-tier 1) der Helaba

von rund 10 % erreichen, ist nach den Beschlüssen des EU-Gipfels zur

verstärkten Rekapitalisierung der Banken ein starkes und kraftvolles

Signal. Die Helaba ist und bleibt ein kerngesundes Kreditinstitut.'

Originaltext: HELABA Landesbank Hessen-Thüringen

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55060

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55060.rss2

ISIN: DE000HLB0A20

Pressekontakt:

Pressesprecher:

Stefan Löwer

Friedrich-Ebert-Allee 8

65185 Wiesbaden

Telefon: (0611) 32- 2457

Telefax: (0611) 32- 2433

E-Mail: presse@hmdf.hessen.de

Pressemitteilungen im Internet: www.hmdf.hessen.de

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.