BONN/BERLIN (dpa-AFX) - Die Verbraucher müssen sich darauf einstellen, dass sie die Kosten für den Netzausbau zukünftig bei der Stromrechnung deutlich spüren werden. Die Bundesnetzagentur will anders als erwartet die Renditen für die Betreiber von Strom- und Gasnetzen nur geringfügig kürzen. Für Neuinvestitionen werde ein Eigenkapitalzins von 9,05 Prozent festgelegt, teilte die Behörde am Donnerstag in Bonn mit. Derzeit liegt der Zins bei 9,29 Prozent. Dies soll auch helfen, Investoren für den Bau von tausenden Kilometern an neuen Netzen im Zuge der Energiewende anzulocken. Die Zinszahlungen werden unter anderem über die Netzentgelte eingetrieben - und werden daher von Verbrauchern auch über die Stromrechnung mitbezahlt.
Verbraucherschützer und der Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE) kritisierten den neuen Satz scharf. BNE-Geschäftsführer Robert Busch sagte: 'Unseren Berechnungen zufolge wäre ein Eigenkapitalzinssatz von 7,53 Prozent vollkommen ausreichend für den wirtschaftlichen Betrieb eines Strom- oder Gasnetzes.' Gemessen an diesem Satz schätzt der BNE, dass die Entscheidung zu Mehrkosten von 650 Millionen Euro jährlich für Verbraucher führen könnte. Über die fünf Jahre dauernde Periode, für die der Zinssatz gilt, wären dies über drei Milliarden Euro mehr.
Anfang September war Bundesnetzagentur-Präsident Matthias Kurth mit dem Vorschlag ins Rennen gegangen, die Marke auf 8,2 Prozent zu senken. Das hatte bei den Netzbetreibern zu einem Sturm der Entrüstung geführt. 'Der Vorwurf, in Deutschland seien Investitionen in die Netze nicht attraktiv, sollte nun endgültig vom Tisch sein', sagte Kurth dem 'Handelsblatt' (Donnerstagausgabe). 'Wir senden mit unserer Festlegung das Signal an Pensionskassen, Versicherungen und andere institutionelle Anleger, dass es sich lohnt, in Deutschland in die Strom- und Gasnetze zu investieren.'
Die Betreiber sind angesichts anstehender Milliardeninvestitionen auf Investoren angewiesen, die sich am Bau neuer Leitungen beteiligen. Der neue Zinssatz soll für Gasnetzbetreiber ab dem 1. Januar 2013 gelten, für Stromnetzbetreiber ab 1. Januar 2014. Kurth hat die neue Festlegung bereits an das Bundeskartellamt und an die Landesregulierungsbehörden weitergeleitet. Am Mittwoch sollen die neuen Sätze im Amtsblatt der Netzagentur veröffentlicht werden.
Die Netzbetreiber und der Branchenverband BDEW erwarten aber noch, dass die Netzagentur weitere Hemmnisse beseitigt. So soll der Zeitverzug von zwei Jahren, bis Investitionen in die Netzentgelte eingerechnet werden können, gestrichen werden. Hildegard Müller vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärte, die Netzrenditen lägen weiter unter dem internationalen Durchschnitt. Weitere Schritte müssten folgen. Verbraucherschützer Holger Krawinkel sagte hingegen, die Renditen bei den staatlichen Netzbetreibern in Skandinavien lägen mit etwa sechs Prozent deutlich niedriger./wd/ir/DP/edh
Verbraucherschützer und der Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE) kritisierten den neuen Satz scharf. BNE-Geschäftsführer Robert Busch sagte: 'Unseren Berechnungen zufolge wäre ein Eigenkapitalzinssatz von 7,53 Prozent vollkommen ausreichend für den wirtschaftlichen Betrieb eines Strom- oder Gasnetzes.' Gemessen an diesem Satz schätzt der BNE, dass die Entscheidung zu Mehrkosten von 650 Millionen Euro jährlich für Verbraucher führen könnte. Über die fünf Jahre dauernde Periode, für die der Zinssatz gilt, wären dies über drei Milliarden Euro mehr.
Anfang September war Bundesnetzagentur-Präsident Matthias Kurth mit dem Vorschlag ins Rennen gegangen, die Marke auf 8,2 Prozent zu senken. Das hatte bei den Netzbetreibern zu einem Sturm der Entrüstung geführt. 'Der Vorwurf, in Deutschland seien Investitionen in die Netze nicht attraktiv, sollte nun endgültig vom Tisch sein', sagte Kurth dem 'Handelsblatt' (Donnerstagausgabe). 'Wir senden mit unserer Festlegung das Signal an Pensionskassen, Versicherungen und andere institutionelle Anleger, dass es sich lohnt, in Deutschland in die Strom- und Gasnetze zu investieren.'
Die Betreiber sind angesichts anstehender Milliardeninvestitionen auf Investoren angewiesen, die sich am Bau neuer Leitungen beteiligen. Der neue Zinssatz soll für Gasnetzbetreiber ab dem 1. Januar 2013 gelten, für Stromnetzbetreiber ab 1. Januar 2014. Kurth hat die neue Festlegung bereits an das Bundeskartellamt und an die Landesregulierungsbehörden weitergeleitet. Am Mittwoch sollen die neuen Sätze im Amtsblatt der Netzagentur veröffentlicht werden.
Die Netzbetreiber und der Branchenverband BDEW erwarten aber noch, dass die Netzagentur weitere Hemmnisse beseitigt. So soll der Zeitverzug von zwei Jahren, bis Investitionen in die Netzentgelte eingerechnet werden können, gestrichen werden. Hildegard Müller vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärte, die Netzrenditen lägen weiter unter dem internationalen Durchschnitt. Weitere Schritte müssten folgen. Verbraucherschützer Holger Krawinkel sagte hingegen, die Renditen bei den staatlichen Netzbetreibern in Skandinavien lägen mit etwa sechs Prozent deutlich niedriger./wd/ir/DP/edh