DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Befreiung der großen industriellen Stromverbraucher von den Netzkosten ist möglicherweise rechtswidrig. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht äußerte am Mittwoch Zweifel am Vorgehen der schwarz-gelben Regierungskoalition, die Netzkosten für stromintensive Unternehmen per Verordnung auf Null zu setzen. Dies könne nach vorläufiger Bewertung nur durch ein Gesetz geschehen, so der Vorsitzende Richter Wiegand Laubenstein.
Eine unerlaubte staatliche Beihilfe sei die Befreiung nach derzeitiger Einschätzung dagegen nicht. 'Das Geld ist ja zu keiner Sekunde in staatlicher Hand', sagte Laubenstein. Auch sei die Regelung der Bundesnetzagentur für die rückwirkende Befreiung der Unternehmen nicht zu beanstanden.
Zwei Netzbetreiber wehren sich in Eilverfahren gegen die rückwirkende Befreiung der Großkunden für das Jahr 2011. Dies stelle sie vor das Problem, rückwirkend in ihren Bilanzen Verluste ausweisen zu müssen. Durch die millionenschweren Erlösausfälle drohe sogar die Gefahr einer bilanziellen Überschuldung und von Insolvenzen, mahnen der Netzbetreiber. Auch verfälsche die Befreiung den Wettbewerb und schaffe den Fehlanreiz für einen erhöhten Stromverbrauch, um die Befreiungsschwelle von zehn Gigawatt im Jahr zu überschreiten.
Für die Privatverbraucher als Kunden kleiner Stadtwerke führe die rückwirkende Befreiung der Großkunden zu überproportionalen Preiserhöhungen, wenn dort Großverbraucher im Verbreitungsgebiet befreit wurden. 'Das ordnungspolitische Problem ist massiv', sagte Thomas Mayen, der die Stadtwerke Ilmenau vertritt.
Im Hauptsacheverfahren sind weitere 166 Beschwerden gegen die Befreiung anhängig. Das Gericht will seine Entscheidung im Eilverfahren am 14. November verkünden, in der Hauptsache frühestens im März kommenden Jahres.
Die Netzentgelte machen für Privathaushalte etwa ein Fünftel des Strompreises aus. Energieintensive Unternehmen mit mindestens zehn Gigawatt Stromverbrauch sind rückwirkend seit 2011 von den Netzentgelten befreit.
Die Regierung will damit die Arbeitsplätze der energieintensiven Industrien vor den Kostensteigerungen durch die Energiewende schützen. Sie werden allein in diesem Jahr nach Schätzungen der Bundesnetzagentur um 1,1 Milliarden Euro entlastet. Die übrigen Verbraucher werden dafür per Sonderumlage zusätzlich belastet.
Die Netzbetreiber haben vor Gericht sowohl den Abrechnungsmodus, als auch die eurorechtliche Zulässigkeit angegriffen. Das Gericht hatte eine Stellungnahme der Europäischen Kommission eingeholt, die aber keine Aussage zur europarechtlichen Zulässigkeit trifft. Der Fall könne dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden, hieß es aus Brüssel.
Die energieintensive Wirtschaft pocht derweil auch auf künftige Erleichterungen beim Strompreis. 'Deutschland hat weltweit fast die höchsten Strompreise', betonte der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft am Mittwoch in Berlin. Eine Strompreissteigerung seit 2000 um etwa 126 Prozent habe die deutsche energieintensive Industrie an den Rand der Belastbarkeit gebracht. 'So wird die Energiewende schnell zum Industrieende.' Der Verband betonte, in breiter Masse zahle die Industrie - genau wie die Haushalte - die EEG-Umlage in Höhe von 5,3 Cent./fc/bw/DP/wiz
Eine unerlaubte staatliche Beihilfe sei die Befreiung nach derzeitiger Einschätzung dagegen nicht. 'Das Geld ist ja zu keiner Sekunde in staatlicher Hand', sagte Laubenstein. Auch sei die Regelung der Bundesnetzagentur für die rückwirkende Befreiung der Unternehmen nicht zu beanstanden.
Zwei Netzbetreiber wehren sich in Eilverfahren gegen die rückwirkende Befreiung der Großkunden für das Jahr 2011. Dies stelle sie vor das Problem, rückwirkend in ihren Bilanzen Verluste ausweisen zu müssen. Durch die millionenschweren Erlösausfälle drohe sogar die Gefahr einer bilanziellen Überschuldung und von Insolvenzen, mahnen der Netzbetreiber. Auch verfälsche die Befreiung den Wettbewerb und schaffe den Fehlanreiz für einen erhöhten Stromverbrauch, um die Befreiungsschwelle von zehn Gigawatt im Jahr zu überschreiten.
Für die Privatverbraucher als Kunden kleiner Stadtwerke führe die rückwirkende Befreiung der Großkunden zu überproportionalen Preiserhöhungen, wenn dort Großverbraucher im Verbreitungsgebiet befreit wurden. 'Das ordnungspolitische Problem ist massiv', sagte Thomas Mayen, der die Stadtwerke Ilmenau vertritt.
Im Hauptsacheverfahren sind weitere 166 Beschwerden gegen die Befreiung anhängig. Das Gericht will seine Entscheidung im Eilverfahren am 14. November verkünden, in der Hauptsache frühestens im März kommenden Jahres.
Die Netzentgelte machen für Privathaushalte etwa ein Fünftel des Strompreises aus. Energieintensive Unternehmen mit mindestens zehn Gigawatt Stromverbrauch sind rückwirkend seit 2011 von den Netzentgelten befreit.
Die Regierung will damit die Arbeitsplätze der energieintensiven Industrien vor den Kostensteigerungen durch die Energiewende schützen. Sie werden allein in diesem Jahr nach Schätzungen der Bundesnetzagentur um 1,1 Milliarden Euro entlastet. Die übrigen Verbraucher werden dafür per Sonderumlage zusätzlich belastet.
Die Netzbetreiber haben vor Gericht sowohl den Abrechnungsmodus, als auch die eurorechtliche Zulässigkeit angegriffen. Das Gericht hatte eine Stellungnahme der Europäischen Kommission eingeholt, die aber keine Aussage zur europarechtlichen Zulässigkeit trifft. Der Fall könne dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden, hieß es aus Brüssel.
Die energieintensive Wirtschaft pocht derweil auch auf künftige Erleichterungen beim Strompreis. 'Deutschland hat weltweit fast die höchsten Strompreise', betonte der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft am Mittwoch in Berlin. Eine Strompreissteigerung seit 2000 um etwa 126 Prozent habe die deutsche energieintensive Industrie an den Rand der Belastbarkeit gebracht. 'So wird die Energiewende schnell zum Industrieende.' Der Verband betonte, in breiter Masse zahle die Industrie - genau wie die Haushalte - die EEG-Umlage in Höhe von 5,3 Cent./fc/bw/DP/wiz