STUTTGART (dpa-AFX) - Der frühere Justizminister Ulrich Goll (FDP) war sich nach eigenen Angaben des rechtlichen Risikos beim EnBW -Deal am Tag des Abschlusses bewusst. 'Ab dem Zeitpunkt war mir klar, dass wir ein mögliches Problem haben auf der rechtlichen Seite', sagte der FDP-Politiker am Freitagabend vor dem Untersuchungsausschuss zum EnBW -Aktienkauf. Hätte der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) ihn früher darauf hingewiesen, dass er den Deal mit Hilfe des Notbewilligungsrechts des Finanzministers am Parlament vorbei einfädeln will, hätte er ihn gewarnt. Die frühere schwarz-gelbe Regierung hatte vor einigen Jahren schon bei der Finanzierung der privaten Bewährungshilfe mit diesem Lösungsweg Schiffbruch erlitten.
Angesichts des Zeitdrucks habe er bei der Kabinettssitzung am 6. Dezember 2010 nicht mehr eingreifen können. 'Da war es zu spät, um über solche grundsätzlichen Fragen nochmal zu reden.' Goll fügte hinzu: 'Man konnte nur noch machen und hoffen, dass sich dieses Risiko nicht realisiert.' Der Staatsgerichtshof hat dann im Herbst 2011 geurteilt, dass die Regierung damit die Verfassung gebrochen hat.
Mappus habe ihn am 16. November erstmals über das geplante Geschäft informiert und gefragt, ob sich die FDP querstellen würde. Der damalige Vize-Ministerpräsident sagte, er habe zugestimmt unter der Bedingung, dass die Anteile bald wieder abgestoßen würden. Goll resümierte: 'Ich habe dazu nicht Nein gesagt.' Er habe sich anschließend nicht mehr um die Umsetzung gekümmert. Gegen Ende November habe Mappus ihm telefonisch informiert, dass er bei dem Geschäft das Parlament umgehen werde. Er wisse aber nicht mehr genau, ob der CDU-Politiker das Wort Notbewilligungsrecht benutzt habe.
Er habe darauf vertraut, dass das Staatsministerium einen gangbaren Weg gefunden habe. Schließlich habe es Eilbedarf gewesen. 'Ich hatte weder Neigung noch Veranlassung, mit den Juristen des Justizministeriums hinterherzurennen.'/hot/DP/he
Angesichts des Zeitdrucks habe er bei der Kabinettssitzung am 6. Dezember 2010 nicht mehr eingreifen können. 'Da war es zu spät, um über solche grundsätzlichen Fragen nochmal zu reden.' Goll fügte hinzu: 'Man konnte nur noch machen und hoffen, dass sich dieses Risiko nicht realisiert.' Der Staatsgerichtshof hat dann im Herbst 2011 geurteilt, dass die Regierung damit die Verfassung gebrochen hat.
Mappus habe ihn am 16. November erstmals über das geplante Geschäft informiert und gefragt, ob sich die FDP querstellen würde. Der damalige Vize-Ministerpräsident sagte, er habe zugestimmt unter der Bedingung, dass die Anteile bald wieder abgestoßen würden. Goll resümierte: 'Ich habe dazu nicht Nein gesagt.' Er habe sich anschließend nicht mehr um die Umsetzung gekümmert. Gegen Ende November habe Mappus ihm telefonisch informiert, dass er bei dem Geschäft das Parlament umgehen werde. Er wisse aber nicht mehr genau, ob der CDU-Politiker das Wort Notbewilligungsrecht benutzt habe.
Er habe darauf vertraut, dass das Staatsministerium einen gangbaren Weg gefunden habe. Schließlich habe es Eilbedarf gewesen. 'Ich hatte weder Neigung noch Veranlassung, mit den Juristen des Justizministeriums hinterherzurennen.'/hot/DP/he