BERLIN (dpa-AFX) - Für die von Schwarz-Gelb geplanten Steuersenkungen stehen bisher nur Eckdaten. Es zeichnet sich aber ab, dass der einzelne Bürger unter dem Strich wohl eher wenig davon profitiert.
Nach ersten Angaben des Bundesfinanzministeriums wird ein Durchschnittsverdiener nach den zwei geplanten Entlastungsstufen vom Jahr 2014 an um monatlich etwa 20 bis 25 Euro entlastet.
Bisher ist geplant, den steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 8004 Euro für Ledige im Jahr 2013 und 2014 um insgesamt rund 350 Euro anzuheben: 2013 in einem ersten Schritt um etwa 110 Euro und 2014 um weitere 240 Euro.
Eine Anhebung wäre ohnehin verfassungsrechtlich geboten, worauf die Koalition bereits reagiert. Der Grundfreibetrag soll nun im Vorgriff auf die bereits jetzt absehbaren Ergebnisse des 9. Existenzminimumberichts, den die Bundesregierung im Herbst 2012 vorlegt, angehoben werden.
Bis zu einem Jahreseinkommen von aktuell 8004 Euro müssen keine Steuern gezahlt werden. Für jeden verdienten Euro darüber ist ein steigender Steuersatz fällig. Von einem höheren Grundfreibetrag profitieren alle Steuerzahler - auch Top-Verdiener.
Union und FDP wollen aber vor allem untere und mittlere Einkommen entlasten. Und sie wollen das Phänomen der 'kalten Progression' angehen: Aufgrund steigender Steuersätze bei Lohnzuwächsen - wie auch jetzt im Aufschwung - fallen ganz normal mehr Einkommensteuern an. Problematisch wird es dann, wenn die Lohnzuwächse brutto lediglich zu einem Ausgleich der Preissteigerung führen.
Um das Problem zu mindern, wollen Union und FDP parallel zum höheren Grundfreibetrag den Tarifverlauf ändern und bestimmte Eckwerte nach rechts verschieben. Einige Steuersätze würden dann erst später, bei höheren Einkommen greifen, was eine geringe Entlastung ist. Dem Vernehmen nach soll die Steuer-Tarifkurve 2013 um 1,4 Prozent und 2014 nochmals um 3 Prozent nach rechts verschoben werden./sl/DP/jsl
Nach ersten Angaben des Bundesfinanzministeriums wird ein Durchschnittsverdiener nach den zwei geplanten Entlastungsstufen vom Jahr 2014 an um monatlich etwa 20 bis 25 Euro entlastet.
Bisher ist geplant, den steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 8004 Euro für Ledige im Jahr 2013 und 2014 um insgesamt rund 350 Euro anzuheben: 2013 in einem ersten Schritt um etwa 110 Euro und 2014 um weitere 240 Euro.
Eine Anhebung wäre ohnehin verfassungsrechtlich geboten, worauf die Koalition bereits reagiert. Der Grundfreibetrag soll nun im Vorgriff auf die bereits jetzt absehbaren Ergebnisse des 9. Existenzminimumberichts, den die Bundesregierung im Herbst 2012 vorlegt, angehoben werden.
Bis zu einem Jahreseinkommen von aktuell 8004 Euro müssen keine Steuern gezahlt werden. Für jeden verdienten Euro darüber ist ein steigender Steuersatz fällig. Von einem höheren Grundfreibetrag profitieren alle Steuerzahler - auch Top-Verdiener.
Union und FDP wollen aber vor allem untere und mittlere Einkommen entlasten. Und sie wollen das Phänomen der 'kalten Progression' angehen: Aufgrund steigender Steuersätze bei Lohnzuwächsen - wie auch jetzt im Aufschwung - fallen ganz normal mehr Einkommensteuern an. Problematisch wird es dann, wenn die Lohnzuwächse brutto lediglich zu einem Ausgleich der Preissteigerung führen.
Um das Problem zu mindern, wollen Union und FDP parallel zum höheren Grundfreibetrag den Tarifverlauf ändern und bestimmte Eckwerte nach rechts verschieben. Einige Steuersätze würden dann erst später, bei höheren Einkommen greifen, was eine geringe Entlastung ist. Dem Vernehmen nach soll die Steuer-Tarifkurve 2013 um 1,4 Prozent und 2014 nochmals um 3 Prozent nach rechts verschoben werden./sl/DP/jsl