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IRW-News: BonTerra Resources Inc.

Veröffentlicht am 10.11.2011, 10:09
Aktualisiert 10.11.2011, 10:12

IRW-PRESS: BonTerra Resources Inc.: BonTerra beauftragt Agat Labs mit Entnahme und Validierung von Proben aus 15.000 Meter-Bohrprogramm in Quebec

BonTerra beauftragt Agat Labs mit Entnahme und Validierung von Proben aus 15.000 Meter-Bohrprogramm in Quebec



Vancouver, BC - 10. November 2011: BonTerra Resources Inc. (TSX.V: BTR; FSE: 9BR) (das 'Unternehmen', 'BonTerra') hat neben ALS Chemex ('ALS') nun auch ein zweites Labor, AGAT Laboratories in Mississauga, Ontario ('AGAT') mit der Analyse der Bohrkernproben beauftragt. AGAT ist ein umfassend akkreditiertes Labor, das nach den vom Standards Council of Canada herausgegebenen Normen CAN-P-4E (ISO/IEC 17025:2005) und CAN-P-1579 arbeitet. AGAT ist ein in Kanada ansässiges Speziallabor, das bereits seit dreißig (30) Jahren umfassende Analysen für die Bergbauindustrie durchführt.

Die Aufgabe von AGAT wird darin bestehen, einerseits neue Bohrkernproben aus den letzten Bohrlöchern zu analysieren und andererseits die bisherigen Analyseergebnisse von ALS Chemex zu validieren. Die Validierung ist ein Verfahren, bei dem Proben mit einem Analyseergebnis von über 1 g Gold pro Tonne nochmals überprüft werden, um die bisherigen Werte zu bestätigen. Daneben führt auch das Unternehmen selbst eine umfassende Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle (QAQC) durch. Die Validierung der Proben ist Voraussetzung für die Durchführung einer NI 43-101-konformen Berechnung der abgeleiteten Ressourcen für das Konzessionsgebiet Eastern Extension (das 'Konzessionsgebiet').

BonTerra sollte bis Ende November sein 15.000 Meter umfassendes Bohrprogramm abgeschlossen haben. Sobald das Unternehmen die endgültigen Analyseergebnisse der Bohrkern- und der Validierungsproben erhält, geht es in erster Linie darum, die Sammlung aller bisher im Rahmen der Arbeiten ermittelten Daten abzuschließen. Im Anschluß daran wird Geologica aus Val d'Or (Quebec) die NI 43-101-konforme Berechnung der abgeleiteten Goldressourcen für das Konzessionsgebiet durchführen. Derzeit werden die letzten Löcher fertiggestellt; die entsprechenden Analyseergebnisse werden nach Erhalt bekannt gegeben.

President Mitchell Adam sagte: 'Das Unternehmen freut sich darauf, das Bohrprogramm 2011 und die Zusammenstellung aller Analyseergebnisse aus den Bohrungen der vergangenen 12 Monate über insgesamt 15.000 Meter abschließen zu können. Sobald die NI 43-101-konforme Berechnung der abgeleiteten Ressourcen abgeschlossen ist, werden wir uns mit der Budgetierung und Planung des im Jahr 2012 vorgesehenen Bohrprogramms beschäftigen. Vorrangig geht es hier um die Erweiterung des Projekts Eastern Extension und um die Vorbereitungen auf die Winterbohrungen in den mit Eis bedeckten Zielgebieten.'

Qualifizierter Sachverständiger

Der fachliche Inhalt dieser Pressemitteilung wurde von Thomas Clarke, Pr.Sci.Nat., einem Direktor von BonTerra, geprüft und genehmigt. Herr Clarke ist ein nach der Vorschrift NI 43-101 qualifizierter Sachverständiger.

Über BonTerra Resources

BonTerra ist ein kanadisches Goldexplorationsunternehmen, das sich in erster Linie auf die kontinuierliche Erweiterung der anhand von Bohrungen definierten Goldzone auf seinem Konzessionsgebiet Eastern Extension im weltbekannten Abitibi Greenstone Belt in der bergbaufreundlichen Provinz Quebec konzentriert. BonTerra besitzt im Urban-Barry Belt insgesamt drei Konzessionsgebiete, die allesamt Goldexplorationsziele darstellen. BonTerras Konzessionsgebiete Eastern Extension, Lavoie und Urban-Barry befinden sich etwa 170 Kilometer nordöstlich von Val d'Or und 125 Kilometer südwestlich von Chibougamau in den Townships Urban, Barry und Bailly (Quebec).

Weitere Explorationsunternehmen im Urban-Barry-Goldcamp

Andere in dieser Region ebenfalls aktive Unternehmen sind Metanor, Amseco, Beaufield, Eagle Hill, Glen Eagle, Urbana, Freewest und Key Gold. Das Unternehmen hat mit Abitex Resources ein Optionsabkommen für den Erwerb aller Rechte am Konzessionsgebiet Eastern Extension unterzeichnet, wobei eine Förderabgabe von 2 % zu entrichten ist.

FÜR DAS BOARD

BONTERRA RESOURCES INC.

Unterschrift: Mitchell Adam



Mitchell Adam

President, Direktor

Nähere Informationen erhalten Sie über:

info@bonterraresources.com

www.bonterraresources.com

Tel: (604) 678-5308

Fax: (604) 678-5309

Gebührenfreie Rufnummer: 1-855-678-5308

Diese Pressemitteilung enthält Prognosen und zukunftsgerichtete Informationen, die im Hinblick auf zukünftige Ereignisse mit einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Solche zukunftsgerichteten Informationen können unter anderem Aussagen enthalten, die auf den derzeitigen Erwartungen basieren, eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten und somit keine Garantie für zukünftige Leistungen des Unternehmens darstellen. Dazu zählt etwa die Aussage, dass das Unternehmen (i) davon ausgeht, bestimmte Erzgänge erweitern zu können, (ii) weitere Aktivitäten plant, um den Erzgang zu vergrößern und im Winter Bohrungen in diesem Gebiet durchführen wird und (iii) glaubt, dass die Bohrungen insgesamt zu einer beträchtlichen Wertsteigerung für die Aktionäre führen werden. Es gibt eine Vielzahl an Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse sowie die Pläne und Ziele des Unternehmens erheblich von jenen unterscheiden, die in den zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebracht wurden, wie zum Beispiel: (i) ungünstige Marktbedingungen, (ii) Verzögerungen beim Erhalt der Bohrergebnisse oder der Durchführung einer Ressourcenberechnung und (iii) allgemeine Unsicherheiten in Bezug auf die Rohstoffexploration im Allgemeinen. Die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse könnten sich erheblich von jenen unterscheiden, die in solchen Informationen zum Ausdruck gebracht wurden. Diese und alle weiteren schriftlichen und mündlichen zukunftsgerichteten Informationen basieren auf Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung und sind in ihrer Gesamtheit in dieser Meldung ausdrücklich qualifiziert. Das Unternehmen hat nicht die Absicht, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert.

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