ThyssenKrupp AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
ThyssenKrupp AG
04.10.2012 11:25
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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1. Franklin Mutual Advisers, LLC, Wilmington, Delaware, USA, hat uns
mitgeteilt,, dass sie ihre uns am 24. September 2012 übermittelte und von
uns am 26. September 2012 veröffentlichte Stimmrechtsmitteilung nach § 21
Abs. 1 WpHG, in Bezug auf das Überschreiten der Schwelle von 5 % am 21.
September 2012, an der ThyssenKrupp AG, Essen, Deutschland, ISIN
DE0007500001, zurücknimmt, da zu dem mitgeteilten Zeitpunkt kein
Schwellenwert berührt worden ist und daher keine Mitteilungspflicht
bestand.
2. Franklin Mutual Advisers, LLC, Wilmington, Delaware, USA, hat uns am 1.
Oktober 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der ThyssenKrupp AG, Duisburg und Essen, Deutschland, ISIN DE0007500001,
am 28. September 2012 die Schwelle von 5 % überschritten hat. Der
Stimmrechtsanteil beträgt zu diesem Tag 5,02 % (dies entspricht 25.845.237
Stimmrechten). Alle diese Stimmrechte sind der Franklin Mutual Advisers,
LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
04.10.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ThyssenKrupp AG
ThyssenKrupp Allee 1
45143 Essen
Deutschland
Internet: www.thyssenkrupp.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1. Franklin Mutual Advisers, LLC, Wilmington, Delaware, USA, hat uns
mitgeteilt,, dass sie ihre uns am 24. September 2012 übermittelte und von
uns am 26. September 2012 veröffentlichte Stimmrechtsmitteilung nach § 21
Abs. 1 WpHG, in Bezug auf das Überschreiten der Schwelle von 5 % am 21.
September 2012, an der ThyssenKrupp AG, Essen, Deutschland, ISIN
DE0007500001, zurücknimmt, da zu dem mitgeteilten Zeitpunkt kein
Schwellenwert berührt worden ist und daher keine Mitteilungspflicht
bestand.
2. Franklin Mutual Advisers, LLC, Wilmington, Delaware, USA, hat uns am 1.
Oktober 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der ThyssenKrupp AG, Duisburg und Essen, Deutschland, ISIN DE0007500001,
am 28. September 2012 die Schwelle von 5 % überschritten hat. Der
Stimmrechtsanteil beträgt zu diesem Tag 5,02 % (dies entspricht 25.845.237
Stimmrechten). Alle diese Stimmrechte sind der Franklin Mutual Advisers,
LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
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