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ROUNDUP/ Daimler: Keine Verstöße gegen Reglungen für Werksverträge

Veröffentlicht am 14.05.2013, 16:24
STUTTGART (dpa-AFX) - Der Autohersteller Daimler hat der Darstellung des SWR über Beschäftigte in Werksverträgen widersprochen. Der Reporter habe nicht die gleichen Tätigkeiten wie die Mitarbeiter des Konzerns ausgeführt, hieß es in der Mitteilung vom Dienstag. Der SWR hatte am Montagabend über Menschen berichtet, die über Werksverträge an den Bändern von Daimler arbeiten und ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken müssen.

Ein SWR-Reporter hatte sich von einer Leiharbeitsfirma anstellen lassen, die ihn an eine Logistikfirma verlieh. Bei Daimler wurde er dem SWR zufolge allerdings nicht für Transportarbeiten eingesetzt, sondern zusammen mit der Stammbelegschaft am Fließband. Der SWR-Reporter packte in dem Beitrag Motorteile in Versandkisten.

Laut Daimler war das nicht der Fall. Der Konzern beauftrage nur Dienstleistungen mit Werkverträgen, die nicht der eigenen Wertschöpfungskette entsprächen. Das seien Logistikdienstleistungen, Gebäudereinigungen oder Malerarbeiten. Die Mitarbeiter in dem betroffenen Bereich seien Facharbeiter und hätten eine entsprechende Ausbildung.

'Wir bekennen uns ohne Wenn und Aber zu den geltenden Regelungen in Bezug auf Werkverträge und den Einsatz von Fremdarbeitskräften', sagte Personalchef Wilfried Porth. 'Verstöße sind für uns nicht akzeptabel.' Die Einhaltung der Vorgaben werde durch Stichproben und Begehungen regelmäßig überprüft. Zu den Vorwürfen des Lohndumpings äußerte sich der Konzern nicht.

Daimler-Gesamtbetriebsratschef Erich Klemm sagte der dpa: 'Es ist für uns nicht akzeptabel, dass Menschen für 8,19 Euro bei uns auf dem Werksgelände Tätigkeiten übernehmen, die eigentlich von der Stammbelegschaft ausgeführt werden.' Die Arbeitnehmerseite fordere seit langem mehr Transparenz und Mitspracherecht bei den Werksverträgen. Das müsse aber der Gesetzgeber regeln.

Den Einsatz von Leiharbeitern, die über Zeitarbeitsfirmen direkt an Daimler verliehen, hat Daimler für die Mitarbeiter in der Produktion seit 2004 in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Sie erhalten das gleiche Grundgehalt wie frisch eingestellte Facharbeiter, außerdem dürfen sie maximal acht Prozent der Belegschaft an einem Standort ausmachen. Die Arbeitnehmer bemühten sich, dass diese Regelungen auch über die Produktion hinaus ausgeweitet würden, sagte eine Betriebsratssprecherin./ang/DP/stb

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