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Bundesagrarminister bringt Genmais-Verbot auf den Weg

Veröffentlicht am 06.10.2016, 11:49
© Reuters. German Agriculture Minister Schmidt answers reporters questions during a Reuters interview in Berlin
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Berlin (Reuters) - Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat nach monatelangen Streit mit den Bundesländern das Verbot von Genmais auf den Weg gebracht.

Nach dem Reuters am Donnerstag vorliegenden Gesetzentwurf sollen Bund und Länder künftig gemeinsam den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO), die in der Europäischen Union zugelassen sind, untersagen können. Alle Ressorts hätten sich auf den Entwurf geeinigt, hieß es in Regierungskreisen. Er werde nun mit Ländern und Verbänden beraten und voraussichtlich Anfang November vom Kabinett förmlich beschlossen.

Knackpunkt des Streits um das GVO-Verbot auf Äckern war bislang dessen Ausgestaltung. Während Schmidt darauf pochte, die einzelnen Bundesländer sollten das Verbot umsetzen, sahen die Landesregierungen hier den Bund in der Pflicht. Damit wollten sich bislang Bund und Länder gegenseitig die Verantwortung für das Wahren einer gentechnikfreien Landwirtschaft zuschieben. Die Begründung eines Verbotes gilt als juristisch schwierig und damit als potenziell anfechtbar, da es Pflanzen betrifft, die in der EU zugelassen sind. Hintergrund ist die sogenannte Opt-Out-Regelung der EU. Demnach können Mitgliedsstaaten nationale Verbote für GVO-Nutzpflanzen erlassen, die in der Europäischen Union jedoch erlaubt sind.

DEUTSCHLAND MUSS BEI EU-ANTRÄGEN AUSGENOMMEN WERDEN

Das geplante GVO-Verbot ist in zwei Phasen unterteilt. Im ersten Schritt werden Agrarkonzerne, die einen Antrag auf Zulassung einer Genpflanze in der EU stellen, aufgefordert, Deutschland auszunehmen. Verweigern die Firmen dies, kann auf Grundlage des Gesetzentwurfes ein nationales Verbot per Rechtsverordnung erlassen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Bundesländer den Anbau mehrheitlich untersagen wollen. Richtwert dafür ist die Mehrheit im Bundesrat.

© Reuters. German Agriculture Minister Schmidt answers reporters questions during a Reuters interview in Berlin

Bei der Begründung des Verbots soll den Bundesländern eine entscheidende Rolle zukommen. Demnach müssen Landesbehörden "regionaltypische und sonstige Verbots- und Beschränkungsgründe" angeben. Dazu zählen dem Entwurf zufolge unter anderem umweltpolitische Ziele, die Vermeidung der Verunreinigung GVO-freier Produkte oder die "Verhütung von erheblichen Nachteilen für das Allgemeinwohl". Vom Verbot ausgenommen soll allerdings der Anbau von GVO-Pflanzen zu Forschungszwecken sein.

Bei der EU-Kommission haben die Konzerne Monsanto (NYSE:MON), Syngenta (SIX:SYNN), Dow AgroSciences und DuPont-Pioneer Anbau-Anträge für fünf neue Maissorten gestellt. Wegen der in Deutschland verbreiteten Ablehnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln haben die Konzerne hierbei Deutschland bereits ausgenommen.

In der EU zugelassen ist derzeit nur der Genmais MON 810 von Monsanto. Die Maissorten produzieren ein Insektengift und sind deshalb resistent gegen Schädlinge. Außerdem überstehen sie das Besprühen mit Unkrautvernichtern. Die Konzerne machen mit ihren GVO-Produkten weltweit Milliarden-Umsätze. Gegner verweisen auf nicht geklärte Risiken.

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