PARIS (dpa-AFX) - Frankreichs Justiz nimmt ihre Ermittlungen gegen den französischen Zementhersteller Lafarge wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien wieder auf. Das hat das Pariser Berufungsgericht am Mittwoch entschieden. Das Kassationsgericht als oberstes französisches Gericht hatte im vergangenen September angewiesen, den zunächst verworfenen Vorwurf erneut in den Blick zu nehmen.
Trotz des laufenden Bürgerkrieges hatte der Zementhersteller im Norden Syriens bis 2014 ein Werk betrieben. Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, zahlte das lokale Unternehmen Gelder in Millionenhöhe an bewaffnete Gruppen. Zu dieser Zeit waren in Nordsyrien die Terrormiliz Islamischer Staat (IS), kleinere islamistische Gruppierungen und kurdische Gruppen aktiv.
Auch ohne es zu wollen, könne man Beihilfe zu Verbrechen leisten, hatte das Kassationsgericht befunden. Dass die Gelder gezahlt worden waren, um die geschäftlichen Aktivitäten aufrechtzuerhalten, sei nicht entscheidend.
Der schweizerische Mutterkonzern LafargeHolcim (SIX:HOLN) kündigte in einer Mitteilung an, gegen die Entscheidung vor dem Kassationsgericht Berufung einlegen zu wollen. Das Lafarge vorgeworfene Verhalten entspreche nicht den Werten der Unternehmensgruppe, die Vorgänge seien der Direktion bei der Übernahme von Lafarge 2015 verschwiegen worden. Zur Aufklärung der Vorwürfe arbeite Lafarge weiterhin vollständig mit den französischen Behörden zusammen.