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Achtung Investoren: Drei Aspekte von Dividenden, die man sich immer wieder ins Gedächtnis rufen sollte!

Veröffentlicht am 09.05.2020, 08:45
Aktualisiert 09.05.2020, 09:06
Achtung Investoren: Drei Aspekte von Dividenden, die man sich immer wieder ins Gedächtnis rufen sollte!
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Schon seit einigen Jahren gibt es einen Trend bei den Investoren. Und zwar setzen immer mehr Anleger auf Aktien von Unternehmen, die eine Dividende zahlen. Ziel ist es meistens, sich über die Zeit einen beachtlichen passiven Geldstrom aufzubauen, der später zum Beispiel zu Entlastungen bei immer wiederkehrenden Zahlungen betragen kann.

Auch für die Absicherung im Alter ist diese Strategie beliebt, denn die Dividendenzahlungen können eine schöne Ergänzung zur gesetzlichen Rente darstellen oder diese unter Umständen sogar übersteigen. Doch es gibt drei Dinge über diese Art der Gewinnausschüttung, die man meines Erachtens unbedingt kennen sollte, damit es nicht vielleicht irgendwann zu Überraschungen kommt.

1. Es gibt keine Garantie für eine Ausschüttung Man sollte bei seinen Anlageentscheidungen auf jeden Fall berücksichtigen, dass von keiner Aktiengesellschaft die Zahlung einer Dividende zugesichert wird. Deutsche Unternehmen beispielsweise legen in der Regel einmal im Jahr fest, ob und in welcher Höhe eine Gewinnbeteiligung an die Aktionäre gezahlt wird.

Im Vorfeld gibt es dabei den sogenannten Dividendenvorschlag, über den dann auf der Hauptversammlung des jeweiligen Unternehmens abgestimmt wird. Erst wenn die Dividende auch in der vorgeschlagenen Höhe genehmigt wurde, erfolgt dann am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag die Auszahlung der Ausschüttung an die Aktionäre.

Allerdings gibt es weltweit durchaus andere Vorgehensweisen bei der Handhabung der Ausschüttungsmodalitäten. In den USA zum Beispiel zahlen viele Unternehmen ihre Dividenden, die dort vom Aufsichtsrat beschlossen und angekündigt werden, quartalsweise an die Anteilseigner aus.

Dass die Dividende nicht garantiert ist, merkt man in der aktuellen Situation besonders stark. Denn viele Konzerne mussten aufgrund der Coronapandemie ihre Ausschüttung senken oder sogar ganz streichen. Zu den Unternehmen, die dieses Jahr keine Dividende zahlen werden, zählen beispielsweise die Lufthansa (DE:LHAG) (WKN: 823212) oder der Flughafenbetreiber Fraport (DE:FRAG) (WKN: 577330).

2. Der Dividendenabschlag Ein Umstand, den man bei einer Investition in Dividendenaktien unbedingt beachten bzw. kennen sollte, ist der Dividendenabschlag. Denn wenn es diesen nicht geben würde, könnte man ja ganz einfach eine Aktie kurz vor der Dividendenzahlung kaufen, die Dividende einstreichen und dann die Aktie schnell wieder abstoßen.

Doch leider wird dies nicht funktionieren. Denn da die Dividende ja in der Regel vom Gewinn eines Unternehmens gezahlt wird, verteilt man damit sozusagen einen Teil des Firmenvermögens an die Aktionäre. Und dies bedeutet, dass sich im Moment der Ausschüttung der Firmenwert genau um diesen Betrag verringert. Für die Aktie des betreffenden Konzerns hat dies zur Folge, dass an diesem Tag (dem sogenannten Ex-Dividendendatum) ein Kursabschlag genau in der Höhe der Dividendenzahlung durchgeführt wird.

Dies sollte also jedem klar sein, denn für den Investor ist es erst einmal ein Nullsummenspiel, da die Aktien ja jetzt also „ex Dividende“ gehandelt werden. Der Kurs seiner Aktien hat sich nämlich dadurch genau um den Betrag reduziert, den er gerade als Dividende auf sein Konto überwiesen bekam. Damit es also bei den Dividendenzahlungen nicht etwa zu Missverständnissen kommt, sollte man diesen Aspekt unbedingt berücksichtigen.

3. Vorsicht Doppelbesteuerung Auch auf diesen Umstand möchte ich noch kurz hinweisen. Dass auf Kapitalerträge in Deutschland Steuern anfallen, dürfte ja jedem bekannt sein. Doch es kann sogar sein, dass man als Dividendeninvestor, der bei seinen Investitionen auch auf internationale Aktien setzt, durchaus mit dem Thema „Doppelbesteuerung“ konfrontiert werden kann.

Es wird von vielen Ländern nämlich eine Quellensteuer auf Dividendenzahlungen erhoben, die, wie es der Name schon vermuten lässt, direkt an der Quelle einbehalten wird. Und es ist leider so, dass die Quellensteuer anderer Länder nur bis zu einer Höhe von 15 % auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechenbar ist.

Wenn die ausländische Quellensteuer allerdings höher ausfällt und wie beispielsweise in Frankreich 30 % beträgt, bleibt man als Anleger auf der Differenz sitzen. Es ist zwar möglich, sich einen Teil der Quellensteuer von den einzelnen Ländern zurückzuholen, doch dies lohnt sich meist nur bei größeren Beträgen. Denn es werden von den Finanzinstituten dafür teilweise recht hohe Gebühren erhoben. Und es auf eigene Faust zu versuchen, kann sich mitunter als sehr aufwendig erweisen.

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Andre Kulpa besitzt keine der erwähnten Aktien. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.

Motley Fool Deutschland 2020

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