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Ackermann darf Aussage in Postbank-Prozess verweigern

Veröffentlicht am 27.11.2019, 12:49
© Reuters.  Ackermann darf Aussage in Postbank-Prozess verweigern
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Frankfurt, 27. Nov (Reuters) - Ex-Deutsche-Bank DBKGn.DE Josef Ackermann muss im Streit um die Postbank-Übernahme nicht als Zeuge auftreten. Eine entsprechende Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Mittwoch. Auch der ehemalige Privatkundenvorstand Rainer Neske darf demnach von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Die beiden Manager bräuchten zur Sache gar nicht aussagen und müssten deshalb auch nicht vor Gericht erscheinen, teilte das OLG mit. Dem früheren Deutsche-Bank-Finanzchef Stefan Krause wurde dieses Recht bereits im Frühjahr zugestanden.

Bei dem Prozess um die Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank vor gut elf Jahren geht es um die Frage, ob das Frankfurter Geldhaus die Aktionäre der Postbank angemessen vergütet hat. Der Deutschen Bank drohen Nachzahlungen von mehr als einer Milliarde Euro. Unter anderem wurde bereits der Chef der Deutschen Post DPWGn.DE , Frank Appel, vor Gericht befragt. Er war damals Aufsichtsratsvorsitzender bei der Postbank.

Die Deutsche Bank war im September 2008 zunächst mit 29,75 Prozent bei der Postbank eingestiegen und blieb damit unterhalb der 30-Prozent-Schwelle, oberhalb der ein Pflichtangebot für die übrigen Anleger fällig wird. Erst 2010 stockten die Frankfurter ihre Beteiligung auf und veröffentlichten ein Übernahmeangebot. In mehreren Zivilverfahren fordern ehemalige Postbank-Aktionäre eine Nachzahlung, weil die Deutsche Bank ihrer Ansicht nach bereits 2008 die Kontrolle bei dem Bonner Geldhaus übernommen habe, obwohl die Aktienmehrheit formal noch von der Deutschen Post gehalten wurde. (Reporterin: Patricia Uhlig, redigiert von Myria Mildenberger. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 069-7565 1236 oder 030-2888 5168)

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