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"Am Rande der Legalität" - Verbraucherzentrale warnt vor Cannabidiol-Produkten

Veröffentlicht am 16.01.2020, 12:44
© Reuters.  "Am Rande der Legalität" - Verbraucherzentrale warnt vor Cannabidiol-Produkten

Frankfurt, 16. Jan (Reuters) - Ob in Kaugummis, Energydrinks oder Lippenpflegestiften. Produkte mit dem Cannabis-Wirkstoff Cannabidiol (CBD) sind immer stärker auf dem Vormarsch. Die Verbraucherzentralen mahnen indes zur Vorsicht vor allem bei Produkten, die Kinder und Jugendliche ansprechen und raten vom Verzehr ab. Mit Werbeversprechen wie "So sieht die Welt gleich entspannter aus!" werde der Cannabis-Konsum verharmlost. Der CBD-Trend bewege sich am Rande der Legalität, erklärte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Donnerstag. Produkte mit dem Wirkstoffe würden im Handel angeboten, obwohl sie keine Zulassung als sogenanntes neuartiges Lebensmittel hätten.

CBD ist neben dem berauschend wirkenden THC der bekannteste Wirkstoff der Hanfpflanze. Da er nicht den rechtlichen Beschränkungen wie Cannabis und THC unterliegt, findet er in immer mehr Produkten Einzug, die als Hilfe etwa bei Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen angepriesen werden.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit fordert, für CBD-haltige Erzeugnisse müsse vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) gestellt werden. Im Rahmen dieser Verfahren müsse die Sicherheit der Erzeugnisse belegt werden. Entsprechende Zulassungen lägen bislang aber nicht vor. "Die Produkte dürften also gar nicht verkauft werden", erklärt Christiane Manthey, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Einige Produkte wurden deshalb bereits vom Markt genommen. Andere werden weiter angeboten, da die Gerichtsverhandlungen dazu noch laufen. Die Verbraucherzentrale warnt, dass in den Produkten - insbesondere hanfhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln - gesundheitlich beeinträchtigende Mengen des psychoaktiven Stoffes THC enthalten sein könnten. Die Vermarktung von Lebensmitteln mit bestimmten Pflanzenteilen - nur Samen oder Blätter - der Hanfpflanze ist indes legal. Denn Samen beziehungsweise Öl oder Mehl daraus sind traditionelle Zutaten, sie dürfen daher unter bestimmten Bedingungen verwendet werden.

Kanada hatte 2018 als weltweit zweiter Staat nach Uruguay den Cannabis-Konsum vollständig legalisiert. In Deutschland gibt es medizinisches Cannabis seit 2017 auf Rezept. (Reporterin: Patricia Weiß, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 069-7565 1232 oder 030-2888 5168.)

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