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DGAP-Adhoc: HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft: Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe (deutsch)

Veröffentlicht am 07.07.2014, 16:39
Aktualisiert 07.07.2014, 16:42
DGAP-Adhoc: HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft: Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe (deutsch)

HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft: Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe

HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

07.07.2014 16:39

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG beschließt Aktienrückkauf für

Belegschaftsaktienausgabe

Bornheim, 7. Juli 2014. Der Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG mit Sitz in

Bornheim bei Landau in der Pfalz, ISIN DE0006084403, hat heute beschlossen,

gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 50.000 Stück eigene Aktien zu erwerben.

Die Aktien sollen bereits jetzt vorsorglich für die Ende des Jahres 2014

geplante jährliche Ausgabe von Belegschaftsaktien erworben werden.

Der Rückkauf von Aktien nach diesem Vorstandsbeschluss erfolgt nach Maßgabe

der Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung

(EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003.

Der Aktienrückkauf wird am 10. Juli 2014 beginnen und wird bis zum Ende des

Geschäftsjahres 2014/2015 (Bilanzstichtag 28. Februar 2015) zeitlich

befristet. Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne

Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs nicht um mehr als 10% unter- oder

überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei jeweils der

Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter

Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen

Erwerb. Ferner werden die Aktien nicht zu einem Preis erworben, der über

dem nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission

vom 22. Dezember 2003 liegt.

Weitere Informationen zum Aktienrückkauf werden unter folgendem Link

veröffentlicht:

http://www.hornbach-holding.com/investor/de/php/cont_investor_buyback.php.

07.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft

Hornbachstraße

76878 Bornheim bei Landau/Pfalz

Deutschland

Telefon: +49 (0)6348 / 60 00

Fax: +49 (0)6348 / 60 40 00

E-Mail: info@hornbach.de

Internet: www.hornbach.de

ISIN: DE0006084403

WKN: 608440

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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