HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft: Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe
HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
07.07.2014 16:39
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Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG beschließt Aktienrückkauf für
Belegschaftsaktienausgabe
Bornheim, 7. Juli 2014. Der Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG mit Sitz in
Bornheim bei Landau in der Pfalz, ISIN DE0006084403, hat heute beschlossen,
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 50.000 Stück eigene Aktien zu erwerben.
Die Aktien sollen bereits jetzt vorsorglich für die Ende des Jahres 2014
geplante jährliche Ausgabe von Belegschaftsaktien erworben werden.
Der Rückkauf von Aktien nach diesem Vorstandsbeschluss erfolgt nach Maßgabe
der Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung
(EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003.
Der Aktienrückkauf wird am 10. Juli 2014 beginnen und wird bis zum Ende des
Geschäftsjahres 2014/2015 (Bilanzstichtag 28. Februar 2015) zeitlich
befristet. Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs nicht um mehr als 10% unter- oder
überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei jeweils der
Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter
Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen
Erwerb. Ferner werden die Aktien nicht zu einem Preis erworben, der über
dem nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission
vom 22. Dezember 2003 liegt.
Weitere Informationen zum Aktienrückkauf werden unter folgendem Link
veröffentlicht:
http://www.hornbach-holding.com/investor/de/php/cont_investor_buyback.php.
07.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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