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Hauptstadtflughafen akzeptiert Auflagen zum Schallschutz

Veröffentlicht am 23.08.2012, 19:30
POTSDAM (dpa-AFX) - Nun ist es amtlich: Der neue Flughafen akzeptiert die strengeren Lärmschutzauflagen. Wie angekündigt hat die Flughafengesellschaft ihren Änderungsantrag zurückgezogen, teilte das Brandenburger Infrastrukturministerium am Donnerstag mit. 'Ich begrüße es sehr, dass der Flughafen die Beschlüsse des Aufsichtsrats zügig umgesetzt hat', sagte Minister Jörg Vogelsänger. Der nun festgelegte Schallschutz für den Hauptstadtflughafen gehöre bundesweit und auch im internationalen Vergleich zu den Besten. Der verbesserte Lärmschutz bringt Mehrkosten von bis zu 600 Millionen Euro mit sich.

Um diese zu vermeiden, hatte der Flughafen ursprünglich vom Ministerium festlegen lassen wollen, wie oft am Tag ein maximaler Lärmpegel von 55 Dezibel überschritten werden darf. Dies stieß auf heftige Kritik. 'Mit der Rücknahme des Klarstellungsantrages machen wir den Weg frei, für einen vernünftigen Schallschutz auf Grundlage der Vorgaben von Behörde und Oberverwaltungsgericht', sagte Flughafensprecher Ralf Kunkel. Wie angekündigt werde die Gesellschaft auch ihre Beschwerde gegen einen Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg zum Lärmschütz zurücknehmen. 'Die entsprechende Schriftsätze sind aber noch in Arbeit', so Kunkel.

Die Verwaltungsrichter hatten Mitte Juni entschieden, dass eine Fluglärmbelastung von 55 Dezibel am Tag in Innenräumen (Gesprächslautstärke) nicht überschritten werden darf. Das Infrastrukturministerium - Genehmigungsbehörde für den Flughafen - hatte daraufhin im August den Lärmschutz nachgebessert. Danach darf der Maximalpegel von 55 Dezibel weniger als 0,5 mal pro Tag überschritten werden. Kritikern reicht auch diese Regelung nicht.

Die Grünen-Fraktion im brandenburgischen Landtag warf der rot-roten Landesregierung 'Rechentricks' vor. Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) mache den Anwohnern weiterhin den ihn zustehenden Lärmschutz mit allen Mittel streitig, kritisierte die CDU-Fraktion. Sie verwies darauf, dass die Klage beim OVG weiterhin anhängig sei.

Dies habe rein formaljuristische Gründe, sagte Staatssekretär Rainer Bretschneider vom Infrastrukturministerium. Die Rücknahme sei bei der jüngsten Aufsichtsratssitzung beschlossen worden. 'Ich habe keiner Anhaltspunkte dafür, dass dies nicht geschieht', so Bretschneider zur Nachrichtenagentur dpa./mvk/DP/he

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