(Berichtigung: Im ersten Satz wurde die Entschädigungssumme gestrichen. Diese bezog sich lediglich auf den, dem Rechtsstreit zugrundeliegenden Fall. Da der Entschädigungsanspruch im Fluggastrecht in der internationalen Kunstwährung SZR (Sonderziehungsrechte) beziffert wird, können sich bei anderen Fällen andere Beträge ergeben.)
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Flugunternehmen müssen Entschädigung für verlorenes Gepäck zahlen - aber nicht nur pro Koffer, sondern pro Person. Das hat das oberste EU-Gericht in Luxemburg am Donnerstag entschieden (Rechtssache C-410/11). Wenn sich Reisende einen Koffer teilen, habe jeder einzelne Anspruch auf Entschädigung. Er müsse aber zeigen, dass sich eigene Gegenstände in fremden Koffern befanden. Dies könne bei einer Familie, beim gemeinsamen Ticketkauf oder Einchecken der Fall sein, führten die Richter aus. Im konkreten Fall hatte eine vierköpfige Familie die Fluggesellschaft Iberia verklagt, weil auf einem Flug von Barcelona nach Paris ihr Gepäck verloren gegangen war. /hrz/DP/stk
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Flugunternehmen müssen Entschädigung für verlorenes Gepäck zahlen - aber nicht nur pro Koffer, sondern pro Person. Das hat das oberste EU-Gericht in Luxemburg am Donnerstag entschieden (Rechtssache C-410/11). Wenn sich Reisende einen Koffer teilen, habe jeder einzelne Anspruch auf Entschädigung. Er müsse aber zeigen, dass sich eigene Gegenstände in fremden Koffern befanden. Dies könne bei einer Familie, beim gemeinsamen Ticketkauf oder Einchecken der Fall sein, führten die Richter aus. Im konkreten Fall hatte eine vierköpfige Familie die Fluggesellschaft Iberia verklagt, weil auf einem Flug von Barcelona nach Paris ihr Gepäck verloren gegangen war. /hrz/DP/stk