👀 Aktien-Perlen: Diese unterbewerteten Titel solltest du jetzt auf dem Schirm haben!Unterbewertete Aktien zeigen

Nikotinpillen auf Rezept - Kassen sollen Arznei gegen Rauchen zahlen

Veröffentlicht am 28.12.2012, 16:02
BERLIN (dpa-AFX) - Raucher sollten Medikamente zur Tabakentwöhnung nach Auffassung der Bundesdrogenbeauftragten Mechthild Dyckmans (FDP) von den Krankenkassen bezahlt bekommen. Die Versicherer sollten neben der ärztlichen Entwöhnungsbehandlung auch Medikamente erstatten, die die Sucht nach Nikotin unterdrücken, sagte Dyckmans der 'Berliner Zeitung' (Freitag). Die Kassen lehnten das ab: Eine Kostenübernahme sei ihnen gesetzlich verboten. Nichtraucher-Initiativen werteten Dyckmans Vorstoß als Manöver im Interesse der Pharmalobby.

In Deutschland rauchen insgesamt rund 15 Millionen Frauen und Männer ab 15 Jahren. Das geht aus dem jüngsten Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung hervor. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung plädierte dafür, dass diejenigen, die sich von der Zigarette verabschieden, mehr Hilfe von ihrer Krankenversicherung bekommen sollen. 'Die Kassen haben schließlich selbst einen großen Kostenvorteil, wenn ein Versicherter mit dem Rauchen aufhört', sagte die FDP-Politikerin.

Die Versicherer wiesen das Ansinnen aber umgehend zurück. 'Wenn die Politik will, dass Krankenkassen Medikamente zur Rauchentwöhnung bezahlen, dann muss sie zuerst das Gesetz ändern', sagte der Sprecher des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung, Florian Lanz. Die Kostenübernahme für solche Arzneimitteln sei den Kassen schließlich per Gesetz verboten.

Lanz betonte, die Krankenkassen förderten seit jeher Schritte, um Versicherte beim Verzicht auf das Rauchen und bei der Reduzierung des Zigarettenkonsums zu unterstützen. Dabei gehe es um psychologische Beratung, Bewegung, Ernährung. 'Arzneimittel zur Raucherentwöhnung oder auch Nikotinpflaster dagegen gehören nicht in ein solches Konzept.'

Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es ebenfalls, es sei nicht erlaubt, dass Kassen Präparate gegen das Rauchen zahlen. 'Der Gesetzgeber hat das ausgeschlossen', sagte ein Sprecher in Berlin. 'Wenn man das ändern wollte, müsste man gesetzliche Anpassungen vornehmen.' Dem Ministerium liege dazu aber kein konkreter Vorschlag der Drogenbeauftragten vor.

Die Nichtraucher-Initiative Deutschland kritisierte Dyckmans Vorschlag als Verbeugung vor der Pharmaindustrie. Die Drogenbeauftragte tue zu wenig für die Prävention. 'Lieber lässt sie die Solidargemeinschaft dafür bezahlen, dass die Tabakindustrie Produkte verkaufen darf, die süchtig und krank machen, und die Pharmaindustrie durch den Verkauf von Medikamenten profitieren kann', beklagte der Verein. 'Wenn schon Medikamente bei der Tabakentwöhnung zum Einsatz kommen sollen, dann soll sie der Verursacher bezahlen: die Tabakindustrie.'/jac/DP/she

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.