POTSDAM (dpa-AFX) - Der politischen Schlacht folgt die juristische Auseinandersetzung: Nach den geplatzten Eröffnungsterminen für den künftigen Hauptstadtflughafen will das Landgericht Potsdam am 16. Mai die Klage der Flughafengesellschaft gegen die Planungsgemeinschaft PG BBI prüfen. Bis zum 15. März hätten die Beteiligten zunächst noch Gelegenheit für Stellungnahmen, sagte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur dpa. Dem Generalplaner war im Mai 2012 gekündigt worden. Mit der Klage machten die Flughafenbetreiber einen Schaden von mindestens 80 Millionen Euro wegen fehlerhafter Planung geltend.
Die Planer werfen ihrerseits dem Betreiber die Schuld für das Desaster zu. Die Manager hätten mit Umbauwünschen den Bauablauf 'regelrecht zerschossen', zitiert das Nachrichtenmagazin 'Spiegel' aus einem Schriftsatz des früheren Flughafen-Architekten Meinhard von Gerkan. Bis Mai 2012 habe es insgesamt 286 Planänderungsanträge gegeben, hieß es.
Ein Flughafensprecher hatte die Darstellung am Wochenende zurückgewiesen. Die Betreiber werfen den Ex-Planern eine 'mangelhafte Koordinierung der Bauüberwachungsleistungen' vor. Nun liegt es an der für Bau- und Architektenrecht zuständigen 3. Zivilkammer, die gegenseitigen Schuldvorwürfe zu prüfen.
Noch völlig offen ist dagegen nach Angaben des Gerichtssprechers, wann die Millionen-Klage von Air Berlin verhandelt werden soll. Die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft ist als erste gegen die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg vor Gericht gezogen und verlangt Schadenersatz. Bekommt sie mit ihrer Feststellungsklage Recht, könnte eine Klage-Welle auf den Flughafen zurollen./mvk/DP/zb
Die Planer werfen ihrerseits dem Betreiber die Schuld für das Desaster zu. Die Manager hätten mit Umbauwünschen den Bauablauf 'regelrecht zerschossen', zitiert das Nachrichtenmagazin 'Spiegel' aus einem Schriftsatz des früheren Flughafen-Architekten Meinhard von Gerkan. Bis Mai 2012 habe es insgesamt 286 Planänderungsanträge gegeben, hieß es.
Ein Flughafensprecher hatte die Darstellung am Wochenende zurückgewiesen. Die Betreiber werfen den Ex-Planern eine 'mangelhafte Koordinierung der Bauüberwachungsleistungen' vor. Nun liegt es an der für Bau- und Architektenrecht zuständigen 3. Zivilkammer, die gegenseitigen Schuldvorwürfe zu prüfen.
Noch völlig offen ist dagegen nach Angaben des Gerichtssprechers, wann die Millionen-Klage von Air Berlin