Berlin, 21. Nov (Reuters) - In den Bundesländern formiert sich Protest gegen die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier geplanten Abstandsregeln für Windenergie. "Ich halte nichts von starren Abstandsregelungen. Der Vorschlag im Kohleausstiegsgesetz ist das Ende des Ausbaus der Windenergie an Land", warnte Sachsen-Anhalts Energieministerin Claudia Dalbert (Grüne) in einem Vorabbericht in den Zeitungen der "Funke Mediengruppe" (Donnerstagsausgaben). So werde weder die Energiewende noch der Kohleausstieg gelingen.
Die Pläne von Minister Altmaier sehen vor, dass neue Anlagen in mindestens 1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung mit mindestens fünf Häusern errichtet werden. Mit seinem Vorschlag will Altmaier in der Bevölkerung für Akzeptanz beim Ausbau erneuerbarer Energien sorgen.
Neben Sachsen-Anhalt kündigten auch Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegenüber den Zeitungen an, bei den geplanten Abstandsregeln von einer Ausstiegsklausel ("Opt-out") Gebrauch machen zu wollen. Das von der Grünen Priska Hinz geführte hessische Umweltministerium nannte es "unnötig, dass der Bund hier eingreifen und etwas regeln will, was vor Ort an besten beurteilt werden kann. Der Bund sollte schlicht auf diese Regelung verzichten." Das Saarland prüft, gegebenenfalls von der Regelung abzuweichen.
Brandenburg will nicht ausscheren. Das vom SPD-Politiker Jörg Steinbach geführte Wirtschafts- und Energieministerium sieht aber in der Fünf-Häuser-Regel "eine unnötige, weitere Einschränkung, die auch in Brandenburg das Potenzial an dringend benötigten Windeignungsflächen empfindlich reduzieren wird."
Zustimmung für Altmaiers Pläne kommt aus Nordrhein-Westfalen: "Dass die Bundesregierung Mindestabstande für Windenergieanlagen einführen will, um die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, begrüßen wir sehr", sagt Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP). Das Opt-out-Verfahren sei ein Schritt in die richtige Richtung. "Nordrhein-Westfalen wird hierzu in den nächsten Wochen ein Entfesselungspaket für die Erneuerbaren Energien vorlegen."
Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz sahen auf Nachfrage der Funke-Zeitungen keinen Handlungsbedarf – dort gibt es bereits einen Mindestabstand von 1000 Metern. Bayern verwies auf seine seit 2014 geltende weiterreichende Regelung. In Baden-Württemberg sucht die Landesregierung noch eine Position, Thüringen will zunächst die weiteren Beratungen im Bundeskabinett abwarten.