BERLIN (dpa-AFX) - Bundeskanzlerin Angela Merkel erwägt, die Dauer von Leiharbeit gesetzlich zu begrenzen. In der 'Leipziger Volkszeitung' (Samstag) verwies sie auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Juli, nach dem Leiharbeit vorübergehend sein müsse: 'Für mich ist klar, dass 'vorübergehend' nicht zehn Jahre oder länger bedeuten kann', sagte Merkel der Zeitung.
Auf der Grundlage der noch ausstehenden schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts werde entschieden, 'wie wir vorgehen müssen, um den Begriff 'vorübergehend' noch präziser auszulegen, sei es gesetzlich oder mit anderen Maßnahmen', fügte die CDU-Politikerin hinzu.
Ein Zuschauer in der ARD-Sendung 'Wahlarena' hatte Merkel kürzlich geschildert, dass er seit inzwischen zehn Jahren als Leiharbeiter für einen Automobilzulieferer arbeite. Daraufhin hatte Merkel gesagt: 'Ich halte das für einen sehr krassen Fall. (...) Wenn es mehrere Fälle über zehn Jahre gibt, bin ich bereit, mir das anzuschauen. Das kann nicht sein.' Leiharbeit sei nicht für einen so langen Zeitraum gedacht.
SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles warf der Kanzlerin vor, sie habe in ihrer achtjährigen Regierungszeit nicht festgestellt, dass es beim Thema Leiharbeit Regelungsbedarf gebe. 'Da bedarf es am Ende einer Legislaturperiode einer Wahlsendung im Fernsehen und der Fragen eines Zuschauers, dass sie sich darüber Gedanken macht.'
Die Grünen-Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt monierte, die Bundesregierung habe den Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt vier Jahre lang nicht nur tatenlos zugesehen, sondern diese mit ihrer Politik noch verstärkt. Nötig seien endlich 'soziale Leitplanken' wie gleiche Rechte, Mitbestimmung und gleiche Bezahlung ab dem ersten Tag für Beschäftigte in der Leiharbeit.
Merkel sagte der 'Leipziger Volkszeitung', dass die schwarz-gelbe Bundesregierung den Begriff 'vorübergehend' für den Einsatz von Leiharbeitern in einem Betrieb eingeführt habe. Die frühere rot-grüne Bundesregierung habe jede zeitliche Beschränkung für Leiharbeit aufgehoben./mda/DP/zb
Auf der Grundlage der noch ausstehenden schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts werde entschieden, 'wie wir vorgehen müssen, um den Begriff 'vorübergehend' noch präziser auszulegen, sei es gesetzlich oder mit anderen Maßnahmen', fügte die CDU-Politikerin hinzu.
Ein Zuschauer in der ARD-Sendung 'Wahlarena' hatte Merkel kürzlich geschildert, dass er seit inzwischen zehn Jahren als Leiharbeiter für einen Automobilzulieferer arbeite. Daraufhin hatte Merkel gesagt: 'Ich halte das für einen sehr krassen Fall. (...) Wenn es mehrere Fälle über zehn Jahre gibt, bin ich bereit, mir das anzuschauen. Das kann nicht sein.' Leiharbeit sei nicht für einen so langen Zeitraum gedacht.
SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles warf der Kanzlerin vor, sie habe in ihrer achtjährigen Regierungszeit nicht festgestellt, dass es beim Thema Leiharbeit Regelungsbedarf gebe. 'Da bedarf es am Ende einer Legislaturperiode einer Wahlsendung im Fernsehen und der Fragen eines Zuschauers, dass sie sich darüber Gedanken macht.'
Die Grünen-Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt monierte, die Bundesregierung habe den Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt vier Jahre lang nicht nur tatenlos zugesehen, sondern diese mit ihrer Politik noch verstärkt. Nötig seien endlich 'soziale Leitplanken' wie gleiche Rechte, Mitbestimmung und gleiche Bezahlung ab dem ersten Tag für Beschäftigte in der Leiharbeit.
Merkel sagte der 'Leipziger Volkszeitung', dass die schwarz-gelbe Bundesregierung den Begriff 'vorübergehend' für den Einsatz von Leiharbeitern in einem Betrieb eingeführt habe. Die frühere rot-grüne Bundesregierung habe jede zeitliche Beschränkung für Leiharbeit aufgehoben./mda/DP/zb