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Verfassungsrichter entscheiden am 24. Februar über Steuerdaten-CD

Veröffentlicht am 12.02.2014, 17:09
Aktualisiert 12.02.2014, 17:20

KOBLENZ (dpa-AFX) - Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz wird am 24. Februar verkünden, ob er die Auswertung der vom Land gekauften Steuerdaten-CD für rechtmäßig hält. Das teilte die Behörde am Mittwoch in Koblenz mit. Hintergrund ist die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Trier. Er wehrt sich dagegen, dass auf Basis von Daten der CD ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde und seine Wohnung durchsucht worden war.

Die CD mit Daten zu Geldanlagen möglicher Steuerbetrüger bei Schweizer Banken hatte das Land Rheinland-Pfalz 2013 für 4,4 Millionen Euro gekauft. Am 10. Januar war in dem Verfahren verhandelt worden. Damals ließen die Richter völlig offen, wie sie entscheiden könnten. Der Anwalt des Trierers warf dem Land seinerzeit vor, sich als Hehler zu betätigen. Das Land hält den Kauf indes für rechtens.

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