BERLIN (dpa-AFX) - Verbraucherschützer werfen den Sparkassen vor, ihre Kunden durch geänderte Geschäftsbedingungen um ihnen zustehende Vergütungen zu bringen. Dabei geht es um Vertriebsvergütungen. Diese erhalten die Sparkassen von anderen Instituten, deren Wertpapiere sie an ihre eigenen Kunden weiterverkaufen. Diese Zahlungen - vor allem für den Vertrieb von Fonds - stünden den Kunden zu, hoben der Bundesverband der Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest am Dienstag hervor. In den meist ab Mitte April geltenden geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wollen die Institute an ihrer gängigen Praxis festhalten und auch weiterhin die Vergütung nicht zahlen. Die Verbraucherschützer raten zum Widerspruch.