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BKA beobachtet keine Rückreisewelle von Dschihad-Kämpfern

Veröffentlicht am 03.12.2017, 12:20
Aktualisiert 03.12.2017, 12:30
© Reuters. Holger Muench, Chief Commissioner of Germany's Bundeskriminalamt (BKA) Federal Crime Office poses next to a logo of the BKA Cybercrime Intelligence Unit in Wiesbaden

Berlin (Reuters) - Nach den Niederlagen der Extremistenmiliz IS in Syrien und dem Irak kehrt nach Angaben des Bundeskriminalamtes bisher keine größere Zahl von Kämpfern nach Deutschland zurück.

"Aktuell sehen wir keine erhöhte Rückreisewelle - trotz des Zusammenbruchs des sogenannten Kalifats", sagte BKA-Chef Holger Münch in einem Deutschlandfunk-Interview, das am Sonntag ausgestrahlt werden soll. Die Sicherheitsbehörden beobachteten die Entwicklung jedoch und bereiteten sich auf unterschiedliche Szenarien vor.

© Reuters. Holger Muench, Chief Commissioner of Germany's Bundeskriminalamt (BKA) Federal Crime Office poses next to a logo of the BKA Cybercrime Intelligence Unit in Wiesbaden

"Wir müssen auch einkalkulieren, dass Ausgereiste aus anderen Ländern möglicherweise den Weg nach Europa suchen", warnte Münch und verwies darauf, dass besonders viele Kämpfer aus den Maghreb-Staaten in den Dschihad gezogen waren. "Wir sind intensiv im Austausch mit den Maghreb-Staaten und auf der europäischen Ebene", erklärte der BKA-Chef. "Unser Ziel muss es sein, solche Personen dann auch möglichst früh, wenn sie als Flüchtling getarnt möglicherweise hierherkommen, zu identifizieren."

Auch mit Blick auf den Umgang mit bekannten Gefährdern in Deutschland wie den Tunesier Anis Amri, der einen Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt verübte, hätten die Behörden weitere Konsequenzen gezogen. Im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum der Polizeibehörden und Geheimdienste (GTAZ) wäre Amri mit seinem Risikoprofil in die oberste von drei Gefahrenkategorien eingestuft worden, sagte Münch. "Anis Amri wäre in Rot, also ganz oben, gelandet - auch zu dem Zeitpunkt und mit den Informationen, die wir zum damaligen Zeitpunkt hatten."

Nach einer solchen Kategorisierung müsse es dann darum gehen, wie mit diesen als besonders gefährlich eingestuften Personen verfahren werde. Die Sicherheitsbehörden hätten daher beim GTAZ eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit diesen Maßnahmen befasse. Nach dem Anschlag in Berlin waren die Sicherheitsbehörden unter Druck geraten. Ihnen wurde vorgeworfen, den Kleinkriminellen und bekannten Gefährder Amri nicht inhaftiert oder abgeschoben zu haben, obwohl dies möglich gewesen wäre. Als Gefährder gelten Menschen, denen die Polizei einen Anschlag zutraut.

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