Sichern Sie sich 40% Rabatt
🚨 Volatile Märkte? Keine Sorge! Wir haben die Perlen für Ihr Portfolio!
Jetzt Aktien finden

Aurelius-Aktie: Die neue Wirecard?!

Veröffentlicht am 05.02.2020, 09:32
Aktualisiert 05.02.2020, 09:36

Es jährt sich in diesen Tagen zum ersten Mal, dass die Financial Times mit ihrer Reihe kritischer Berichte über mögliche bilanzielle Unregelmäßigkeiten (zunächst in Singapur) Schlagzeilen bei Wirecard (DE:WDIG) (WKN: 747206) gemacht hat. Noch immer ist die Aktie des innovativen Zahlungsdienstleisters dabei, sich von den Vorwürfen zu erholen. Wohl auch, weil im Herbst des vergangenen Jahres ein weiteres Kapitel für neue Unsicherheiten gesorgt hat.

Nun könnte die Aktie von Aurelius (DE:AR4G) (WKN: A0JK2A) jedenfalls ein ähnliches Schicksal ereilen, die bezeichnenderweise ebenfalls ca. ein Jahr später mit schlechter Presse und einem starken Einbruch zu kämpfen hat. Aber wie geht es nun weiter bei dieser Aktie?

Werfen wir in diesem Sinne einen Foolishen Blick auf einige Parallelen und auch Unterschiede sowie darauf, ob hier womöglich ebenfalls ein langatmiger Kampf mit der Presse oder Shortsellern lauern wird.

Ein Blick auf die Parallelen Grundsätzlich mag es so einige Dinge geben, die Investoren an die Aktie von Wirecard von vor ziemlich genau einem Jahr erinnern dürfte. Zum einen ist es natürlich das Datum, denn auch diese Causa begann Ende Januar und nahm im Februar ihren Lauf. Hm, der Jahresanfang scheint ein findiger Zeitpunkt für solche Attacken zu sein.

Jedenfalls gleichen sich die Vorwürfe auch inhaltlich. Auch bei Aurelius hat nun Shortseller Ontake bilanzielle Unregelmäßigkeiten bei der Beteiligungsgesellschaft angeprangert. Die gleichen Vorwürfe, die Wirecard heimgesucht haben. Zugegeben, solche Vorwürfe sind vom Grundsatz her auch sehr schwerwiegend. Entsprechend heftig fiel hier auch die Kursreaktion bei Aurelius aus, bei der die Aktie auf das 2014er-Tief gefallen ist.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Bemerkenswert ähnlich ist außerdem, dass die BaFin sich in diese Causa eingemischt hat und die Attacke nun für illegal erklärt hat. Demnach sei die Shortattacke insbesondere formell rechtswidrig. Ontake habe sich nicht als Analysehaus für in Deutschland gelistete Unternehmen registrieren lassen. Zudem wiesen die auf der Internetseite befindlichen Informationen gewisse Mängel auf, die hier ebenfalls gerügt worden sind. Das stelle einen Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz dar, so zumindest der derzeitige Verlauf der Causa Aurelius.

Es gibt auch Differenzen Neben diesen bemerkenswerten Parallelen des Timings, der Vorwürfe und auch der Einmischung der BaFin existieren jedoch auch bedeutende Unterschiede zwischen Aurelius und Wirecard. Insbesondere die Schwere der Vorwürfe und die Reputation des Anklägers dürften dabei von Bedeutung sein. So zumindest mein persönliches Gespür.

Die Financial Times ist schließlich zumindest bis zur Causa Wirecard eine sehr seriöse, ernstzunehmende Tageszeitung gewesen. Je nach Ausgang der Angelegenheit rund um den innovativen Zahlungsdienstleister könnte der Ruf hier womöglich leiden, zunächst hatte die Argumentation allerdings Gewicht. Ontake hingegen ist ein ominöser Dienstleister, der mangelnde Informationen über sich selbst auf seiner Internet-Präsenz veröffentlicht hat, was selbst die BaFin rügt. Durch die Blume lässt diese deutsche Behörde sogar anklingen, dass man vorsichtig bezüglich dieser Quelle sein sollte.

Zudem könnten die gestreuten Informationen bewusst in einen falschen Kontext gerückt worden sein, weil Ontake ein Interesse bei Aurelius verfolgt. Möglicherweise eine Parallele zur Financial Times, wo Autor Dan McCrum Gerüchten zufolge ebenfalls mit Shortsellern kooperiert haben könnte (sehr, sehr dünnes Eis, weil sehr hypothetisch). Ein Zusammenhang konnte jedoch nicht nachgewiesen werden.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Wohl eher ein kurzweiliges Happening Unterm Strich sieht bei Aurelius daher vieles wie ein kurzweiliges Happening aus. Das Schadensmaß ist zwar heftig und gewisse Parallelen zu Wirecard lassen sich nicht leugnen. Allerdings gibt es dennoch bedeutende Differenzen, die hier auf einen klaren Qualitätsunterschied hinweisen. Auch wenn der Aktienkurs von Aurelius womöglich Zeit brauchen wird, um sich zu erholen, so sollten Investoren sich womöglich lieber auf das Wesentliche konzentrieren. Und nicht auf derartige Gerüchte.

Vincent besitzt Aktien von Wirecard. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.

Motley Fool Deutschland 2020

Dieser Artikel erschien zuerst auf The Motley Fool

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.