😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

BGH - VW-Kunde hat Anspruch auf Ersatz bei Schummel-Diesel

Veröffentlicht am 22.02.2019, 13:55
© Reuters. The Volkswagen show floor is seen at the Canadian International AutoShow in Toronto
VOWG
-

Karlsruhe/Hamburg (Reuters) - Im Rechtsstreit um Schadenersatz für manipulierte Dieselautos von Volkswagen (DE:VOWG) hat der Bundesgerichtshof einen womöglich wegweisenden Hinweis gegeben.

Das oberste Zivilgericht erklärte im Fall eines klagenden Dieselhalters, dass dessen Neuwagen mit unzulässiger Abschalteinrichtung mangelhaft sei und der Käufer daher Anspruch auf Ersatz habe. Dieser rechtliche Hinweis des zuständigen Senats führte am Freitag dazu, dass es im Streit zwischen einem Autobesitzer und einem VW-Händler kein endgültiges Urteil geben wird, weil beide Seiten einem Vergleich zustimmten. Ein für kommenden Mittwoch angesetzter Verhandlungstermin wurde daher abgesagt. Es wäre der erste Fall in dem Dieselskandal gewesen, der vor dem BGH verhandelt wird.

Volkswagen erklärte, die in dem Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) geäußerten Erwägungen seien vorläufig, das Gericht habe noch keine Entscheidung getroffen. Aus dem rechtlichen Hinweis des Senats ließen sich keine Rückschlüsse auf die Erfolgsaussichten von Nachlieferungsklagen im Allgemeinen und anderen gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen ziehen. Erst recht ließen sich daraus keine Schlüsse über den Erfolg von Klagen gegen Volkswagen ableiten, wie etwa die Musterfeststellungsklage oder die von dem Prozessfinanzierer MyRight angemeldeten Ansprüche. Ein VW-Sprecher sagte, die gerichtliche Feststellung eines Sachmangels im Zusammenhang mit der Abschalteinrichtung sei nicht neu. Entscheidend sei, ob der Mangel so gravierend sei, dass dies zu einem Ersatzanspruch führe. Darüber gehen die Meinung zwischen Klägern und Volkswagen auseinander.

Bundesweit ist Volkswagen mit Tausenden Klagen von Dieselhaltern konfrontiert. In der Mehrheit der Fälle gingen die Verfahren nach Darstellung des Unternehmens bisher zugunsten von Volkswagen aus. In zahlreichen Fällen einigte sich VW mit Klägern außergerichtlich.

HÄNDLER SPERRTE SICH

© Reuters. The Volkswagen show floor is seen at the Canadian International AutoShow in Toronto

In dem konkreten Fall hatte der Käufer eines VW Tiguan mit Zwei-Liter-TDI-Motor von seinem Händler den Austausch gegen einen identischen Neuwagen verlangt. Der Händler lehnte ab und argumentierte damit, dass es inzwischen einen Modellwechsel mit stärkerem Motor und einigen weiteren Änderungen gab und deshalb kein Ersatzfahrzeug geliefert werden könne. Das Oberlandesgericht Bamberg folgte dieser Argumentation und entschied, dass die Lieferung des Ersatzfahrzeugs wegen des Modellwechsels nicht möglich sei und nur Nachbesserung verlangt werden könne. Der BGH gab danach den rechtlichen Hinweis an die Parteien, dass nach vorläufiger Auffassung das Urteil rechtsfehlerhaft sein könne. Das führte nun dazu, dass VW und der Kunde sich einigten.

Einen anderen Fall, in dem ein Kunde gegen Volkswagen klagt, will MyRight ebenfalls vor dem Bundesgerichtshof klären lassen. Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte Ansprüche einer Halterin eines Dieselwagens mit manipulierter Abgassteuerung zurückgewiesen, aber die Revision gegen das Urteil zugelassen.

In Braunschweig konzentrieren sich viele Klagen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. So haben sich mehr als 400.000 Besitzer von Dieselautos mit manipulierter Abgassteuerung einer Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen, über die das gleiche Gericht verhandeln soll. Wann das Verfahren beginnt, ist allerdings noch unklar. Das Oberlandesgericht verhandelt außerdem über eine Klage der Fondsgesellschaft Deka Investment wegen erlittener Kursverluste. Hinter der Musterklägerin stehen fast 2000 ähnlich gelagerte Fälle, die Summe der Forderungen beläuft sich auf rund neun Milliarden Euro. Die Wiedergutmachung des Dieselbetrugs, der vor fast vier Jahren in den USA aufgeflogen war, hat Volkswagen bisher mehr als 28 Milliarden Euro gekostet.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.