Karlsruhe/Hamburg (Reuters) - Im Rechtsstreit um Schadenersatz für manipulierte Dieselautos von Volkswagen (DE:VOWG) hat der Bundesgerichtshof einen womöglich wegweisenden Hinweis gegeben.
Das oberste Zivilgericht erklärte im Fall eines klagenden Dieselhalters, dass dessen Neuwagen mit unzulässiger Abschalteinrichtung mangelhaft sei und der Käufer daher Anspruch auf Ersatz habe. Dieser rechtliche Hinweis des zuständigen Senats führte am Freitag dazu, dass es im Streit zwischen einem Autobesitzer und einem VW-Händler kein endgültiges Urteil geben wird, weil beide Seiten einem Vergleich zustimmten. Ein für kommenden Mittwoch angesetzter Verhandlungstermin wurde daher abgesagt. Es wäre der erste Fall in dem Dieselskandal gewesen, der vor dem BGH verhandelt wird.
Volkswagen erklärte, die in dem Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) geäußerten Erwägungen seien vorläufig, das Gericht habe noch keine Entscheidung getroffen. Aus dem rechtlichen Hinweis des Senats ließen sich keine Rückschlüsse auf die Erfolgsaussichten von Nachlieferungsklagen im Allgemeinen und anderen gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen ziehen. Erst recht ließen sich daraus keine Schlüsse über den Erfolg von Klagen gegen Volkswagen ableiten, wie etwa die Musterfeststellungsklage oder die von dem Prozessfinanzierer MyRight angemeldeten Ansprüche. Ein VW-Sprecher sagte, die gerichtliche Feststellung eines Sachmangels im Zusammenhang mit der Abschalteinrichtung sei nicht neu. Entscheidend sei, ob der Mangel so gravierend sei, dass dies zu einem Ersatzanspruch führe. Darüber gehen die Meinung zwischen Klägern und Volkswagen auseinander.
Bundesweit ist Volkswagen mit Tausenden Klagen von Dieselhaltern konfrontiert. In der Mehrheit der Fälle gingen die Verfahren nach Darstellung des Unternehmens bisher zugunsten von Volkswagen aus. In zahlreichen Fällen einigte sich VW mit Klägern außergerichtlich.
HÄNDLER SPERRTE SICH
In dem konkreten Fall hatte der Käufer eines VW Tiguan mit Zwei-Liter-TDI-Motor von seinem Händler den Austausch gegen einen identischen Neuwagen verlangt. Der Händler lehnte ab und argumentierte damit, dass es inzwischen einen Modellwechsel mit stärkerem Motor und einigen weiteren Änderungen gab und deshalb kein Ersatzfahrzeug geliefert werden könne. Das Oberlandesgericht Bamberg folgte dieser Argumentation und entschied, dass die Lieferung des Ersatzfahrzeugs wegen des Modellwechsels nicht möglich sei und nur Nachbesserung verlangt werden könne. Der BGH gab danach den rechtlichen Hinweis an die Parteien, dass nach vorläufiger Auffassung das Urteil rechtsfehlerhaft sein könne. Das führte nun dazu, dass VW und der Kunde sich einigten.
Einen anderen Fall, in dem ein Kunde gegen Volkswagen klagt, will MyRight ebenfalls vor dem Bundesgerichtshof klären lassen. Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte Ansprüche einer Halterin eines Dieselwagens mit manipulierter Abgassteuerung zurückgewiesen, aber die Revision gegen das Urteil zugelassen.
In Braunschweig konzentrieren sich viele Klagen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. So haben sich mehr als 400.000 Besitzer von Dieselautos mit manipulierter Abgassteuerung einer Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen, über die das gleiche Gericht verhandeln soll. Wann das Verfahren beginnt, ist allerdings noch unklar. Das Oberlandesgericht verhandelt außerdem über eine Klage der Fondsgesellschaft Deka Investment wegen erlittener Kursverluste. Hinter der Musterklägerin stehen fast 2000 ähnlich gelagerte Fälle, die Summe der Forderungen beläuft sich auf rund neun Milliarden Euro. Die Wiedergutmachung des Dieselbetrugs, der vor fast vier Jahren in den USA aufgeflogen war, hat Volkswagen bisher mehr als 28 Milliarden Euro gekostet.