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ROUNDUP: Ex-Aktionärsschützer Straub wegen Kursmanipulationen verurteilt

Veröffentlicht am 20.03.2012, 15:32
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Früher kämpfte er für die Rechte der Aktionäre - nun wurde der ehemalige Vizechef der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) Markus Straub selbst wegen Aktienkursmanipulationen verurteilt. Das Landgericht München verhängte am Dienstag zwei Jahre und drei Monate Haft sowie eine Geldstrafe von 36.000 Euro gegen den 42-Jährigen. Ein mitangeklagter Herausgeber von Börsenbriefen wurde zu drei Jahren Haft und 27.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Da die Männer schon seit rund eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft saßen, hob das Gericht den Haftbefehl auf und ließ beide frei.

Straub war von 1999 bis zu seinem Rücktritt 2008 im Vorstand der SdK und hat sich als Redner auf zahlreichen Hauptversammlungen für die Interessen der Aktionäre eingesetzt. Zusammen mit dem Börsenbrief-Herausgeber stand er seit zwei Monaten vor Gericht, weil beide Aktienkurse von Unternehmen gezielt beeinflusst haben sollen, um selbst damit Geld zu verdienen. Dadurch haben sie nach Überzeugung der Vorsitzenden Richterin Jutta Zeilinger einen hohen Schaden angerichtet. Um dafür einzustehen, müssen sie zusätzlich zur Geldstrafe zusammen 160.000 Euro aus ihrem Vermögen an Wertersatz zahlen. Strafmildernd wertete die Richterin, dass beide am Ende Reue gezeigt hätten und die Taten schon lange zurückliegen.

Die Ermittlungen gegen sie und weitere Mitglieder einer Clique aus Aktionärsvertretern und Finanzautoren wurden von den Behörden als größter Schlag gegen organisierte Kursmanipulationen in Deutschland bezeichnet. Die juristische Aufarbeitung gestaltete sich aber schwierig. Zum Prozessauftakt hatten die Angeklagten energisch ihre Unschuld beteuert und der Staatsanwaltschaft schwere Fehler vorgeworfen. 'Da wird vorgegangen nach dem Motto: Die schießen wir ab und irgendwas wird schon treffen', sagte Straub. Das Gericht hatte sich deshalb darauf eingestellt, die Vorwürfe anhand von Gutachten und Zeugen aufzuklären und vorsorglich Termine bis Mai festgelegt.

Nach einer Absprache zwischen den Verfahrensbeteiligten ging es aber nun ganz schnell. Ein Teil der Anklagevorwürfe wurde fallengelassen: Vom Insiderhandel rückte das Gericht ab und verurteilte die Männer nur wegen Marktmanipulation. Im Januar waren zwei weitere Angeklagte ebenfalls nach einem derartigen Deal zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden. Sie hatten gestanden, Aktienkurse manipuliert zu haben, um damit Geld zu verdienen.

Die Staatsanwaltschaft hatte jedes einzelne Aktiengeschäft der Angeklagten in einer dicken Anklageschrift zusammengetragen und vor Gericht minutiös vorgetragen. In den meisten Fällen haben die Männer demnach in Werbekampagnen und Börsenbriefen Aktien zum Kauf empfohlen, die sie selbst besaßen - ohne die Anleger darauf hinzuweisen. Mit den Jubel-Berichten lösten sie der Anklage zufolge ein Kursfeuerwerk aus und verkauften die Papiere später mit hohem Gewinn./dwi/DP/stb

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