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Bundesrat legt keinen Einspruch gegen Infektionsschutzgesetz ein

Veröffentlicht am 22.04.2021, 13:16
Aktualisiert 22.04.2021, 13:18
© Reuters.

Berlin, 22. Apr (Reuters) - Der Bundesrat hat das neue Infektionsschutzgesetz passieren lassen. Die Länderkammer legte in ihrer Entscheidung am Donnerstag in Berlin keinen Einspruch gegen die neuen Regelungen zur Pandemiebekämpfung ein, wie Präsident Reiner Haseloff mitteilte. Der Bundestag hatte die Vorlage der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen von Union und SPD am Mittwoch verabschiedet. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier muss das Gesetz noch unterzeichnen, bevor es in Kraft treten kann.

Die Regelungen sehen vor, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in einem Landkreis automatisch eine weitgehende Ausgangssperre von 22.00 bis 05.00 Uhr in Kraft tritt. Der Einzelhandel soll bis zu einer Inzidenz von 150 mit "Klick-and-Meet" und negativem Test offengehalten werden. Schulen und Kitas sollen ab einer Inzidenz von 165 schließen. Zudem sollen Arbeitgeber zwei Schnelltests pro Woche anbieten. Die Änderungen gelten zunächst bis zum 30. Juni.

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