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Bundesverfassungsgericht beanstandet Zweitwohnsteuer

Veröffentlicht am 24.10.2019, 09:50
Aktualisiert 24.10.2019, 10:00
© Reuters.  Bundesverfassungsgericht beanstandet Zweitwohnsteuer

Karlsruhe, 24. Okt (Reuters) - Städten und Gemeinden drohen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) Einnahmeverluste. Die Berechnung der Zweitwohnungssteuer auf Grundlage der Einheitswerte von 1964 sei verfassungswidrig, hieß es in der am Donnerstag vom BVG veröffentlichten Entscheidung. Damit hatten die Verfassungsbeschwerden zweier Wohnungseigentümer Erfolg, die in Sonthofen und Oberstdorf eine Zweitwohnung haben. Die Berechnung der Steuer auf Basis der Einheitswerte von 1964 darf nur noch bis zum 31. März 2020 angewendet werden. Danach muss eine neue Berechnungsgrundlage gelten.

Zahlreiche Städte und Gemeinden verlangen eine Zweitwohnsteuer, um Menschen dazu zu bewegen, ihren Hauptwohnsitz in diesen Ort zu verlegen. Denn je mehr gemeldete Einwohner eine Stadt hat, desto höher sind die Zuschüsse aus dem kommunalen Finanzausgleich.

Bereits 2018 hatte der Erste Senat die Berechnung der Grundsteuer auf Basis der Einheitswerte von 1964 als verfassungswidrig beanstandet. In der Folge wurde nun auch die Zweitwohnungssteuer beanstandet. Auch wenn die Werte von 1964 entsprechend dem Verbrauchspreisindex angehoben und hochgerechnet wurden, führe das zu Verzerrungen, so die Begründung. So bleibe etwa die Ausstattung der Gebäude unberücksichtigt. Deshalb führe die Berechnung der Rohmiete auf dieser Grundlage zu gleichheitswidrigen Ergebnissen. Die fiktive Rohmiete ist wiederum Grundlage für die Zweitwohnungssteuer. (AZ: 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13)

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