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Bundesweite Beschränkungen für Reisende aus Corona-Risiko-Kreisen

Veröffentlicht am 26.06.2020, 22:05
© Reuters.

Berlin, 26. Jun (Reuters) - Angesichts der stark gestiegenen Zahlen an Corona-Infizierten in einzelnen Regionen Deutschlands haben sich Bund und Länder am Freitag auf neue Beschränkungen für Reisende geeinigt. Reisende aus Landkreisen oder kreisfreien Städte mit mehr als 50 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage dürfen nur noch eine Übernachtung buchen, wenn sie nachweisen können, dass sie nicht infiziert sind. Darauf einigten sich das Kanzleramt und die Staatskanzleichefs der 16 Länder. Thüringen schert aber aus und hat in einer Protokollnotiz festgehalten, dass die örtlichen Gesundheitsämter selbst über das Vorgehen entscheiden.

Reisende aus Risiko-Kreisen wie etwa Gütersloh müssen ein ärztliches Zeugnis vorweisen, das bestätigt, dass sie nicht im Verdacht stehen, an dem Corona-Virus erkrankt zu sein. "Ein aus einem fachärztlichen Labor stammender Befund ist ein ärztliches Zeugnis", heißt es in dem Beschluss. Ein Test muss höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden seien. Bund und Länder einigten sich darauf, dass bei einem sehr klar lokal begrenzten Corona-Ausbruch die Vorschrift auch auf den genauen Ort begrenzt werden können und nicht den gesamten Kreis betreffen müssen. Mit der Maßnahme wollen Bund und Länder die Ausbreitung des Corona-Virus eindämmen. Zudem sollen die Testungen in den stark betroffenen Kreisen auch an symptomfreien Personen ausgeweitet werden. Dafür will der Bund die Kosten übernehmen.

Bund und Länder wollen in zwei Wochen beraten, wie sie weiter vorgehen. Nachdem etliche Reisende aus dem Kreis Gütersloh in anderen Bundesländer Probleme bekommen hatten, hatte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet auf eine möglichst bundesweit einheitliche Regelung gepocht, um Diskriminierungen zu vermeiden.

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