Deutsche Post (DE:DPWGn) baut Flüssigkeitslogistik aus: Wie der Dax-Konzern kürzlich bekannt gab, habe die Luft- und Seefrachttochter DHL Global Forwarding mit dem Schweizer Warenprüfkonzern SGS eine Absichtserklärung vereinbart. Im Zuge der Kooperation will man die Flexitank-Lösungen des DHL-Netzwerks ausbauen und ein globales sowie effizientes Gefüge im Bereich der Flüssigkeitslogistik schaffen, hieß es bei der Post.
SGS mit Sitz in Basel kann selbst auf ein ausgedehntes Flexitank-Netzwerk in etlichen Staaten zurückgreifen. Das Unternehmen bietet unter anderem technische Dienstleistungen, Überwachungsservice, Notfallmanagement sowie Entsorgungslösungen für Flexitanks.
Effizienzsteigerungen in Aussicht
Zum Auftakt der Partnerschaft habe man bereits Pilotprojekte in Spanien, den Beneluxländern, Brasilien, Argentinien, Malaysia und Thailand gestartet. „DHL Flexitanks ermöglichen einen sicheren, kosteneffektiven und umweltschonenden Transport von ungefährlichen Flüssigkeiten“, erklärte Felix Heger, bei DHL Global Forwarding für den Bereich Überseefracht zuständig. „Mit Flexitanks können wir die Effizienz in den Lieferketten unserer Kunden steigern und gleichzeitig die Kosten im Vergleich zu ISO-Tankcontainern um bis zu 30 Prozent senken.“
Die Luft- und Seefrachttochter der Post will laut eigenen Angaben bis 2020 das bestehende Flexitank-Netzwerk auf 60 Länder ausbauen. Die Kooperation mit SGS soll beiden Unternehmen die Möglichkeit bieten, ihren Kunden eine „Komplettlösung für den Transport von Flüssigkeiten im Einklang mit ihren jeweiligen Nachhaltigkeitszielen anzubieten“, so die Pressemitteilung weiter.
Flexitanks
Zur Einordnung: Flexitanks sind Tankbehälter aus flexiblen Verbundwerkstoffen wie Gummigewebe, welche zwischen 16.000 und 24.000 Liter fassen können und in einen standardisierten 20-Fuß-Seefrachtcontainer oder Kühlcontainer passen. Im Vergleich zu festen Tanks sind sie nicht nur preisgünstiger, sondern auch raumsparender. Flexitanks eignen sich zur Beförderung von Flüssigkeiten, die nicht unter die Gefahrgutverordnung fallen. Dazu zählen: ungefährliche Industriechemikalien, Öle aus der Lebensmittelindustrie oder Fruchtsäfte.
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Ein Beitrag von Marco Schnepf.
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