😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Deutsche Telekom und EWE starten gemeinsam mit Glasfaser-Ausbau

Veröffentlicht am 15.01.2020, 13:27
© Reuters.  Deutsche Telekom und EWE starten gemeinsam mit Glasfaser-Ausbau
DTEGn
-

Düsseldorf, 15. Jan (Reuters) - Nach der Freigabe ihres Joint Ventures wollen die Deutsche Telekom DTEGn.DE und der Oldenburger Versorger EWE LANDWE.UL den Ausbau des schnellen Internets vorantreiben. Das Gemeinschaftsunternehmen mit dem Namen Glasfaser Nordwest werde umgehend mit dem Ausbau starten, kündigten die Telekom und EWE am Mittwoch an. Zu den ersten rund ein Dutzend Gebieten gehören unter anderem Bremen, Bremerhaven, Oldenburg, Stade und Emsdetten. Die Unternehmen wollten in den ersten zehn Jahren mehr als 1,5 Millionen Privathaushalte und Firmenstandorte erschließen. Sie rechnen dabei mit Investitionen in Höhe von zwei Milliarden Euro. Sitz von Glasfaser Nordwest ist Oldenburg. Die Firma, an der die Partner je 50 Prozent halten, hat 35 Mitarbeiter.

Telekom und EWE hatten bereits im Dezember 2017 ihr Vorhaben und den Start für Mitte 2018 angekündigt, mussten jedoch die Hürden der Regulierung überwinden. Nach diversen Zusagen unter anderem zum barrierefreien Zugang zum Netz für andere Unternehmen hatte das Bundeskartellamt im Dezember grünes Licht gegeben.

"Die Kooperation ist auf Dauer angelegt und zeitlich nicht befristet", sagte EWE-Chef Stefan Dohler in einer Telefonkonferenz mit Journalisten. Ein großer Vorteil sei, dass die hohen Kosten für den Ausbau auf breitere Schultern gelegt werden. "Das Risiko für nur einen Partner wäre deutlich höher", sagte Telekom-Deutchland-Chef Dirk Wössner. Kooperationen gehörten zur Strategie seines Konzerns. Die Telekom sei offen für weitere Partnerschaften.

Umsatz- oder Gewinnziele nannten die Partner nicht. EWE-Chef Dohler, früher Finanzchef des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall VATN.UL , entgegnete auf die Frage, ob beziehungsweise wann das Unternehmen profitabel sei: "Der Business Case ist natürlich wie bei allen großen Infrastrukturmaßnahmen immer sehr langfristig angelegt." Als Infrastrukturinvestor brauche man einen langem Atem. Er sei aber von der langfristigen Überlegenheit der Glasfaser-Technologie überzeugt. "Und deshalb haben wir auch keine Angst davor."

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.