Berlin/Karlsruhe, 29. Apr (Reuters) - Das deutsche Klimaschutzgesetz verstößt in Teilen gegen die Verfassung. Es fehlten in dem Gesetz Maßgaben, wie der Treibhausgas-Ausstoß nach 2031 reduziert werden solle, urteilten die Verfassungsrichter in Karlsruhe am Donnerstag. Der Gesetzgeber müsse bis Ende 2022 nachbessern. Weitere Beschwerden gegen das Gesetz wurden abgewiesen. Geklagt hatten vor allem junge Menschen, die dabei von mehreren Umweltverbänden unterstützt wurden. Mehrere Kläger sind auch in der Fridays-for-Future-Bewegung aktiv.
Das Klimaschutzgesetz sieht vor, dass bis 2030 der CO2-Ausstoß um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden muss. Darüber hinaus legt es für verschiedene Sektoren wie Energie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft konkrete Obergrenzen für Treibhausgase fest. Sollten diese in einzelnen Jahren verfehlt werden, greift eine Pflicht zum Nachbessern. Bis 2050 soll unter dem Strich praktisch gar kein CO2 mehr ausgestoßen werden.