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Deutsche-Telekom-Aktie nach Gerichtssieg: Jetzt kann die Attacke mit Sprint starten!

Veröffentlicht am 13.02.2020, 09:22
© Reuters.
DTEGn
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Es gab lange Zeit ein Thema, das wie ein Damoklesschwert über der Aktie der Deutschen Telekom (WKN: 555750) hing: die Fusion des US-Geschäfts mit dem Wettbewerber Sprint. Obwohl sich hier bereits im Vorfeld eine glimpfliche Einigung vonseiten der US-Regierung und des dortigen Justizministeriums abgezeichnet hat, ist diese Angelegenheit doch noch zur Zitterpartie geworden.

Insbesondere einige Staaten in den USA haben vehementen Protest gegen die geplante Fusion eingelegt, da sich hierdurch der Wettbewerb verschlechtern würde. Ein Szenario, das zuletzt die Gerichte beschäftigt hat, nun allerdings erstinstanzlich ad acta gelegt werden konnte.

Schauen wir im Folgenden daher einmal die aktuellen Entwicklungen an und überlegen, was jetzt noch passieren kann. Beziehungsweise weshalb jetzt möglicherweise die Attacke der Deutschen Telekom in den USA beginnt.

Schlacht vor Gericht gewonnen, Kampf noch am Lodern? Wie mehrere Medien in diesen Tagen vermelden, ist das US-Gericht nun zu einer Entscheidung gekommen. Demnach kann das US-Geschäft der Deutschen Telekom mit dem Wettbewerber Sprint fusionieren, wie der zuständige Richter Victor Marrero im Rahmen seiner Urteilsverkündung letztlich entschied. Der Milliardendeal hat daher eine wichtige Hürde genommen, um vollzogen zu werden.

Die Entscheidung sei ein großer Sieg, so auch der T-Mobile-Chef John Legere, der sich nun bereits darauf konzentrieren wolle, die Fusion unter Dach und Fach zu bringen. Bei dem geplanten Zusammenschluss des bisher dritt- und viertgrößten Telekommunikationsunternehmens würde ein neuer, großer Wettbewerber entstehen, der die beiden bisherigen Platzhirsche AT&T und Verizon wettbewerbstechnisch etwas mehr unter Druck setzen könnte.

Nichtsdestoweniger ist das letzte Wörtchen hier noch nicht gesprochen. Wie aus gängigen Meldungen nämlich ebenfalls hervorgeht, können auch weiterhin noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung von Victor Marrero eingelegt werden. Zumindest formal gesehen bleibt dieses Urteil daher anfechtbar und das letzte Wort hier noch nicht gesprochen.

Eine wichtige Signalwirkung Allerdings können Investoren wohl inzwischen davon ausgehen, dass auch die künftige Rechtsprechung in eine ähnliche Richtung tendieren wird. Bereits im Vorfeld hat sich das US-Justizministerium bereits zuversichtlich gezeigt, dass ein solcher Deal über die Bühne gehen kann. Die Rechtsprechung hat diese Einschätzung nun bestätigt, was grundsätzlich zeigt, dass rechtliche oder regulatorische Hindernisse wohl keine Aussicht auf Erfolg haben, um dieses Vorhaben zu verhindern.

Für die Deutsche Telekom (DE:DTEGn) ist das natürlich ebenfalls eine wichtige und solide Aussicht. Bereits im Vorfeld hat man schließlich noch erklärt, dass die Übernahme des US-Wettbewerbers eigentlich alternativlos sei, zumindest gebe es keinen Plan B. Da Plan A aufzugehen scheint, müssen Investoren zumindest nicht rätseln, was denn die Alternativen wären.

Und so kann sich das US-Geschäft der Deutschen Telekom, das nach der Fusion übrigens unter dem Namen New T-Mobile agieren soll, auf die Abteilung Attacke konzentrieren. Wobei es auch einige Zugeständnisse wie beispielsweise eine aktive Beteiligung am 5G-Netzausbau beziehungsweise den Verkauf von Geschäftsanteilen und Frequenzen gibt, die die Euphorie bislang allerdings nicht wirklich bremsen konnten.

Weg frei zum großen US-Wettbewerber Das US-Geschäft der Deutschen Telekom kann nun also zu einem großen Wettbewerber in den USA aufsteigen. Zusammen mit Sprint wird dieser Bereich künftig auf 127 Mio. Kunden und einen Jahresumsatz von 70 Mrd. US-Dollar kommen. Es wird mit Sicherheit spannend mit anzusehen, welche Auswirkungen das auf den Wettbewerb haben wird. Und wie die bisherigen Platzhirsche AT&T und Verizon auf diese neue Ausgangslage reagieren werden.

Vincent besitzt Aktien von AT&T. The Motley Fool empfiehlt Verizon Communications.

Motley Fool Deutschland 2020

Dieser Artikel erschien zuerst auf The Motley Fool

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