🥇 Sparen vor dem BLACK FRIDAY? Bis zu 55 % auf InvestingPro – schon vor dem großen Tag!JETZT ZUGREIFEN

Einsatz von Beamten bei Telekom-Töchtern ist verfassungsgemäß

Veröffentlicht am 08.06.2016, 10:20
Aktualisiert 08.06.2016, 10:25
Einsatz von Beamten bei Telekom-Töchtern ist verfassungsgemäß
DHLn
-
DTEGn
-

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Deutsche Telekom (XETRA:DTEGn) setzt seit der Privatisierung in den 1990er Jahren mit Recht Beamte in Tochtergesellschaften ein - das hat das Bundesverfassungsgericht nun bestätigt. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage eines Technischen Fernmeldeamtsrats ab, der 2010 zu einer Telekom-Tochter in Nürnberg versetzt wurde. Aus dem Grundgesetz ergebe sich kein Anspruch auf ein Amt unmittelbar bei einem der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost oder bei einer Bundesbehörde, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 2. Mai. (Az. 2 BvR 1137/14)

Deutsche Post (DE:DPWGn) (ETR:DPW), Postbank und Telekom hätten im Zuge der Postreform den Auftrag erhalten, ihre Strukturen so weiterzuentwickeln, dass es den Anforderungen des Wettbewerbs förderlich sei. Dafür sei ihnen "organisatorisch so weit wie möglich unternehmerische Freiheit einzuräumen". Dazu gehöre auch ein flexibler Einsatz der Beamten. Nach Ausführung der Richter werden diese durch eine Versetzung auch nicht in ihren Statusrechten berührt. Die Unternehmen hätten aber sicherzustellen, dass bei ihren Töchtern der Anspruch auf eine "amtsangemessene Beschäftigung" sichergestellt sei.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.