Berlin, 28. Jan (Reuters) - Die Bundesregierung kann in der Coronavirus-Krise Unternehmen länger und umfangreichere Hilfen gewähren. Das Bundeswirtschaftsministerium teilte am Donnerstag in Berlin mit, die EU-Kommission habe den zulässigen Rahmen dafür verlängert und ausgeweitet. "Damit ist ein weiterer Schritt getan für zusätzliche Flexibilität bei Finanzhilfen für die Wirtschaft", sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.
Die EU-Kommission soll einen fairen Wettbewerb in Europa sicherstellen und überprüft deswegen Staatshilfen auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen. Für sogenannte Kleinbeihilfen gilt künftig eine Obergrenze von 1,8 Millionen Euro - bisher waren es 800.000 Euro. In der Fischerei sind es 270.000 statt 120.000 Euro, im Agrarbereich 225.000 statt 100.000 Euro. Bei Fixkosten-Hilfen wird auf zehn Millionen von bislang drei Millionen Euro angehoben. Oberhalb dieser Grenzwerte müssen Hilfen einzeln geprüft werden.
Vergangene Woche hatte die EU-Kommission bereits grünes Licht für die Corona-Sonderhilfen für die Monate November und Dezember gegeben. Bislang waren hier nur für kleinere Unternehmen Unterstützungen unbedenklich. Jetzt sind auch Hilfen von über vier Millionen Euro genehmigt. Die Sondermaßnahmen seien gerechtfertigt, wenn sie im direkten Zusammenhang mit der Pandemie stünden, so die EU-Kommission.
Das neue Rahmenwerk gilt bis Ende 2021 und damit sechs Monate länger als bisher. Für größere Rekapitalisierungen - wie etwa bei der Lufthansa LHAG.DE geschehen - ist die Frist Ende September 2021. Die Bundesregierung hat sich seit Monaten für mehr pauschale Hilfen eingesetzt, vor allem für kleinere und mittelständische Firmen, ohne Überprüfung jedes Einzelfalls. "Viele Unternehmen sind durch die andauernde Pandemie weiterhin in einer schweren Notlage", sagte Altmaier. "Mit unseren Corona-Hilfen tun wir weiterhin alles, um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten."
Altmaier hatte am Donnerstag im Bundestag gesagt, für die Corona-Hilfen von November 2020 bis Juni 2021 mit bis zu 50 Milliarden Euro zu kalkulieren. Mit den November- und Dezember-Hilfen können zwangsweise geschlossene Unternehmen einen Großteil ihres Umsatzverlustes ersetzt bekommen. Im Rahmen der sogenannten Überbrückungshilfe III sind zudem Zuschüsse zu den Fixkosten erhältlich, wenn Firmen einen Corona-bedingten Umsatzschwund nachweisen können. Die Wirtschaft kritisiert allerdings, dass die Antragshürden zu hoch sind und die Gelder zu spät ausbezahlt werden.