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ROUNDUP/'Spiegel': Detektiv berichtet von Mitarbeiterüberwachung bei Aldi Süd

Veröffentlicht am 06.01.2013, 16:41
Aktualisiert 06.01.2013, 16:44
MÜLHEIM/DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Aldi Süd soll nach 'Spiegel'-Informationen Mitarbeiter mit fragwürdigen Methoden überwacht haben. Das Nachrichtenmagazin beruft sich auf Angaben eines früheren Ladendetektivs, der neben der üblichen Überwachung zur Vorbeugung von Kundendiebstählen auch gezielt Mitarbeiter habe kontrollieren müssen. Es seien auch versteckte Kameras eingesetzt worden.

Das Unternehmen wies die Vorwürfe am Sonntag zurück. Der Nachrichtenagentur dpa teilte eine Sprecherin schriftlich mit, dass Aldi Süd nur in notwendigen Ausnahmefällen Detektive einsetze und dass dies nicht dem Bespitzeln von Mitarbeitern und Kunden, sondern der Aufdeckung von Straftaten diene.

Dem Magazin zufolge schilderte der frühere Detektiv, welche Aufträge er bekommen haben soll. So soll eine Führungskraft von ihm verlangt haben, er möge über den Spinden in der Umkleidekabine mobile Miniaturkameras installieren. Als er abgelehnt habe, sei ihm gedroht worden, er werde alle Überwachungsaufträge verlieren. Auch habe er über private Details Auskunft geben sollen, von denen er erfahre - zum Beispiel im Hinblick auf die finanzielle Situation des Mitarbeiters.

In einer Stellungnahme wies Aldi Süd die Schilderungen des Detektivs laut 'Spiegel' ebenfalls zurück. Eine Überwachung von Mitarbeitern im Hinblick auf deren Arbeitsleistung sei in den Rahmenverträgen für Detektiveinsätze ausdrücklich ausgeschlossen gewesen. Es habe keine Anweisung gegeben, Auffälligkeiten wie private Details zu melden.

2008 hatte Konkurrent Lidl für Schlagzeilen gesorgt, weil das Unternehmen Mitarbeiter mit versteckten Kameras überwacht hatte. Dieser und andere Skandale hatten daraufhin eine breite gesellschaftliche Diskussion ausgelöst. Anfang 2012 einigte sich die Regierungskoalition nach mehreren Anläufen auf einen Gesetzesvorschlag, der Arbeitnehmer besser vor der Bespitzelung durch ihre Chefs schützen soll.

Das Gesetz, das den Bundestag noch nicht passiert hat, war von Anfang an umstritten: Während die Gewerkschaften den vorgesehenen Schutz der Beschäftigten für nicht ausreichend hielten, sahen die Arbeitgeber ihre Möglichkeiten zur Kriminalitäts-Bekämpfung zu stark eingeschränkt./lic/DP/fn

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