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Gazprom-Aktie: Rückschlag für Nord Stream 2 – jetzt wird das Projekt (wieder!) zum Politikum!

Veröffentlicht am 02.05.2020, 09:00
Aktualisiert 02.05.2020, 09:05
Gazprom-Aktie: Rückschlag für Nord Stream 2 – jetzt wird das Projekt (wieder!) zum Politikum!
GAZP
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Die Aktie von Gazprom (MCX:GAZP) (WKN: 903276) hat in diesen Tagen einige Schwierigkeiten. Die niedrigeren Ölpreise und auch die geringere Nachfrage nach Erdgas durch den milden Winter führen im Geschäftsjahr 2020 zu einem Rückgang im Zahlenwerk. Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2019 waren ebenfalls rückläufig.

Und es existieren noch andere Baustellen, die Investoren nicht vergessen dürfen. Die Ostseepipeline Nord Stream 2 beispielsweise bleibt ein Projekt, das eigentlich per Ende des Jahres fertiggestellt werden soll. Doch auch der Widerstand gegen die Pipeline könnte jetzt ein weiteres Mal aufflammen.

Grundlage hierfür ist eine Entscheidung der Bundesnetzagentur mit Signalwirkung für den russischen Konzern. Aber was sind die Folgen dieser Maßnahme? Das werden wir uns jetzt einmal etwas näher ansehen.

Aber zunächst zu den Basics … Doch bevor es um die Auswirkungen geht, sprechen wir zunächst lieber einmal über den grundlegenden Sachverhalt. Wie das „Handelsblatt“ in diesen Tagen herausgefunden hat, plant die Bundesnetzagentur einen Schritt, der dem Erdgaskonzern nicht gefallen dürfte. Demnach lehnt die Behörde die Freistellung von den EU-Richtlinien, insbesondere von der EU-Erdgasbinnenmarktrichtlinie in Ermangelung der bisherigen Fertigstellung ab. Das kann weitreichende Folgen haben, wie wir gleich sehen werden.

Dabei geht es insbesondere um den Knackpunkt der Fertigstellung. Gazprom beruft sich dabei auf eine Rechtsauffassung, wonach die Fertigstellung nicht nach dem baurechtlichen Sinne gelten sollte, sondern eher nach der Fertigstellung in Treu und Glauben. Schließlich habe es hohe und milliardenschwere Investitionen gegeben, die im Glauben an die bisherige Rechtslage getroffen worden sind.

Die Bundesnetzagentur folgt dieser Auffassung nicht. Es müsse vielmehr von der baurechtlichen Fertigstellung ausgegangen werden, weshalb nicht die Fertigstellung und damit die Rechtslage vor dem Mai des letzten Jahres erlangt werden könne. Es gelte die neue, novellierte Rechtslage. Und somit die neuen EU-Vorschriften zur EU-Erdgasbinnenmarktrichtlinie. Schätzungsweise wird das ab jetzt die Gerichte beschäftigen müssen.

Was wären die Folgen? Die spannende Frage ist natürlich, was die Folgen des Inkrafttretens der EU-Richtlinie für das Erdgasprojekt bedeuten würden. Um es kurz auszudrücken: Es gäbe einige Folgen, mit denen Gazprom mit Sicherheit alles andere als einverstanden sein dürfte.

Der Betreiber, in diesem Fall Gazprom, müsste auch Dritten in deutschen Hoheitsgewässern Zugang zu seinen Pipelines gewähren. Des Weiteren würden die Entgelte für die Nutzung der Pipeline von den Aufsichtsbehörden und insbesondere von der Bundesnetzagentur reguliert werden. Gazprom würde daher, trotz hoher, milliardenschwerer Investitionen nicht bloß die Exklusivität an der Nutzung des Projektes verlieren. Nein, sondern auch die Fremdnutzungskonditionen nicht bestimmen dürfen.

Das wäre ein schwerer Schlag, zumal es die Wettbewerbsposition von Gazprom in Europa und Deutschland verschlechtern würde. Allerdings besitzt der russische Erdgaskonzern einen Trumpf: Die Abhängigkeit der EU und Deutschlands vom Erdgas. Sowie die derzeitige Auslastung von Nord Stream 1, die teilweise bei über 100 % gelegen hat.

Es wird Diskussionen geben In meinen Augen wird daher ein Szenario in diesen Tagen wahrscheinlicher: Es wird weitere Diskussionen rund um Gazproms Pipeline Nord Stream 2 geben. Vielleicht sogar Gerichtsverfahren. Oder auch Protest. Im Endeffekt dürfte das die Fertigstellung zwar nicht tangieren. Wohl aber die möglichen Konditionen, zu denen das Erdgas ausgeliefert wird. Und wer womöglich noch die Pipeline nutzen darf.

Wie Gazprom reagiert? Eine spannende Frage. Ich denke jedenfalls, dass dieses Thema Investoren und Medien in den kommenden Wochen und Monaten weiterhin beschäftigen wird.

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Vincent besitzt keine der erwähnten Aktien. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.

Motley Fool Deutschland 2020

Dieser Artikel erschien zuerst auf The Motley Fool

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