BRÜHL (dpa-AFX) - Der Bau des Geothermiekraftwerks Brühl wird immer wahrscheinlicher. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Klage der Gemeinde gegen das Projekt zurückgewiesen. Diese wollte den 2008 erteilten Bauvorbescheid für das Kraftwerk 2011 nicht verlängern und wurde dann von der Baubehörde des Landes überstimmt. Zu Recht, wie das Karlsruher Gericht in dem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil entschied. Die Anlage mit einer geplanten Leistung von 5 bis 7,5 Megawatt sei als umweltfreundlicher Energieerzeuger 'bauplanungsrechtlich privilegiert' (Az 5 K 2037/12). Die Gemeinde prüft nach Auskunft des Bürgermeisters Ralf Göck (SPD), ob sie in Berufung geht.
Die Planungen für das Kraftwerke liegen bereits fünf Jahre zurück. Damals unterstützte der Ort das Projekt, ging aber nach Zwischenfällen bei Geothermiebohrungen in Staufen und Landau auf Distanz. Nach Angaben von Göck, der dem Vorhaben nach wie vor positiv gegenübersteht, ist die erste Bohrung erfolgreich verlaufen. 'Das zeigt mir, dass unsere Region geeignet ist.' Die für das Kraftwerk notwendige zweite Bohrung werde zurzeit nach dem Bergrecht geprüft. Sie ist von dem Urteil des Verwaltungsgericht ausgenommen, das nur das oberirdische Gebäude betrifft. Wenn keine weiteren Hindernisse auftauchen, könnte das Werk in zwei Jahren Strom produzieren.
Bei der Geothermie wird heißes Wasser aus tiefen Gesteinsschichten nach oben gepumpt, zur Wärme- und Stromerzeugung genutzt und dann wieder in die Erde verbracht. Der Oberrheingraben gilt als besonders günstiger Standort für diese Technik. Deshalb sei der Brühl prädestiniert, urteilte das Gericht. Das Genehmigungsverfahren sei vergleichbar mit dem zur Förderung von Bodenschätzen wie Erdöl und Erdgas, die auch nur an bestimmten Orten möglich sei./sew/DP/fbr
Die Planungen für das Kraftwerke liegen bereits fünf Jahre zurück. Damals unterstützte der Ort das Projekt, ging aber nach Zwischenfällen bei Geothermiebohrungen in Staufen und Landau auf Distanz. Nach Angaben von Göck, der dem Vorhaben nach wie vor positiv gegenübersteht, ist die erste Bohrung erfolgreich verlaufen. 'Das zeigt mir, dass unsere Region geeignet ist.' Die für das Kraftwerk notwendige zweite Bohrung werde zurzeit nach dem Bergrecht geprüft. Sie ist von dem Urteil des Verwaltungsgericht ausgenommen, das nur das oberirdische Gebäude betrifft. Wenn keine weiteren Hindernisse auftauchen, könnte das Werk in zwei Jahren Strom produzieren.
Bei der Geothermie wird heißes Wasser aus tiefen Gesteinsschichten nach oben gepumpt, zur Wärme- und Stromerzeugung genutzt und dann wieder in die Erde verbracht. Der Oberrheingraben gilt als besonders günstiger Standort für diese Technik. Deshalb sei der Brühl prädestiniert, urteilte das Gericht. Das Genehmigungsverfahren sei vergleichbar mit dem zur Förderung von Bodenschätzen wie Erdöl und Erdgas, die auch nur an bestimmten Orten möglich sei./sew/DP/fbr