💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Alle ansehen

Geplantes Geothermiekraftwerk Brühl nimmt weitere Hürde

Veröffentlicht am 21.08.2013, 13:17
BRÜHL (dpa-AFX) - Der Bau des Geothermiekraftwerks Brühl wird immer wahrscheinlicher. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Klage der Gemeinde gegen das Projekt zurückgewiesen. Diese wollte den 2008 erteilten Bauvorbescheid für das Kraftwerk 2011 nicht verlängern und wurde dann von der Baubehörde des Landes überstimmt. Zu Recht, wie das Karlsruher Gericht in dem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil entschied. Die Anlage mit einer geplanten Leistung von 5 bis 7,5 Megawatt sei als umweltfreundlicher Energieerzeuger 'bauplanungsrechtlich privilegiert' (Az 5 K 2037/12). Die Gemeinde prüft nach Auskunft des Bürgermeisters Ralf Göck (SPD), ob sie in Berufung geht.

Die Planungen für das Kraftwerke liegen bereits fünf Jahre zurück. Damals unterstützte der Ort das Projekt, ging aber nach Zwischenfällen bei Geothermiebohrungen in Staufen und Landau auf Distanz. Nach Angaben von Göck, der dem Vorhaben nach wie vor positiv gegenübersteht, ist die erste Bohrung erfolgreich verlaufen. 'Das zeigt mir, dass unsere Region geeignet ist.' Die für das Kraftwerk notwendige zweite Bohrung werde zurzeit nach dem Bergrecht geprüft. Sie ist von dem Urteil des Verwaltungsgericht ausgenommen, das nur das oberirdische Gebäude betrifft. Wenn keine weiteren Hindernisse auftauchen, könnte das Werk in zwei Jahren Strom produzieren.

Bei der Geothermie wird heißes Wasser aus tiefen Gesteinsschichten nach oben gepumpt, zur Wärme- und Stromerzeugung genutzt und dann wieder in die Erde verbracht. Der Oberrheingraben gilt als besonders günstiger Standort für diese Technik. Deshalb sei der Brühl prädestiniert, urteilte das Gericht. Das Genehmigungsverfahren sei vergleichbar mit dem zur Förderung von Bodenschätzen wie Erdöl und Erdgas, die auch nur an bestimmten Orten möglich sei./sew/DP/fbr

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.