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Gericht: Comicfirma Marvel darf 'Hulk' und 'X-Men' behalten

Veröffentlicht am 09.08.2013, 16:11
Aktualisiert 09.08.2013, 16:12
NEW YORK (dpa-AFX) - Die Comicschmiede Marvel hat ihre Rechte auf legendäre Figuren wie 'Hulk', die 'Fantastic Four' oder die 'X-Men' vor Gericht verteidigen können. Nachfahren des berühmten Zeichners Jack Kirby, die Anspruch darauf erhoben, unterlagen auch in einem Berufungsverfahren. Das New Yorker Gericht befand, dass Kirby die Figuren auf Kosten und im Auftrag von Marvel gezeichnet habe.

'Es steht außer Frage, dass Kirby ein Freiberufler war', schrieb das Gericht zwar in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. 'Er hat seine eigene Arbeitszeit bestimmt und arbeitete von Zuhause aus' und sei pro gezeichneter Seite bezahlt worden. Doch Kirby und die Comicfirma seien während der Zeit eng verbunden gewesen seien.

Es ging um Figuren, die Kirby zwischen 1958 und 1963 zusammen mit Marvels Comicautor Stan Lee schuf. 'Ich wollte Jack für alle Aufgaben einsetzen, konnte es aber nicht, weil es nur ein einzelner Mann war', wurde Lee in den Gerichtsunterlagen zitiert. 'Er hat das höchste Honorar bekommen, weil er unser bester Künstler war.'

Die Jahrzehnte alten Superhelden feierten in den vergangenen Jahren eine Wiedergeburt auf der Kinoleinwand. Der weltgrößte Unterhaltungskonzern Walt Disney hatte Marvel 2009 übernommen. Im gleichen Jahr machten die vier erwachsenen Kinder von Zeichner Kirby Ansprüche an den Comicfiguren geltend./so/das/DP/edh

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